Übernahme von Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu Gunsten landwirtschaftlicher Unternehmen beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Bürgschaftsübernahme zur Absicherung von neuen Umlaufmittelfinanzierungen und Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter (außer Bodenkäufe)

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Referat VI 300 - Liegenschaften, Ökologischer Landbau, Investitionsförderung Landwirtschaft und Kleinstunternehmen

Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Andreas Lehmköster
Telefon: +49 385 588-16301
Position: Sachbearbeitung
Ute Piper
Telefon: +49 385 588-16300
Position: Referatsleitung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Fr.  09:00 - 11:30 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Kreditvertrag oder Kreditzusageschreiben
  • Antragsbogen und Erklärung des Kreditnehmers zum Bürgschaftsantrag
  • Bescheinigung des Finanzamtes, ob gegebenenfalls Steuerrückstände bestehen
  • Unterschriebene und testierte Jahresabschlüsse
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Besicherungsvorschlag

Eine ausführliche Beschreibung der Antragsunterlagen finden Sie in Anlage 1 der Bürgschaftsrichtlinie.

  • anderweitige Finanzierungshilfen dürfen nicht zur Verfügung stehen
  • Antragstellung grundsätzlich vor Finanzierungsbeginn
  • Maßnahme muss betriebswirtschaftlich vertretbar sein
  • Übereinstimmung mit den jeweils geltenden EU-beihilferechtlichen Vorschriften

Für die Beantragung einer Bürgschaft wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des Bürgschaftsbetrags erhoben, mindestens EUR 2.000. Diese ist mit Antragstellung fällig.

Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt mind. 0,8 % p.a. des Bürgschaftsbetrags bzw. des valutierenden Bürgschaftsobligos.

Im Falle einer Überschreitung von Förderhöchstgrenzen können Abweichungen vom Regelentgelt erforderlich sein.

Das laufende Bürgschaftsentgelt ist ab Zugang der Bürgschaftszusicherung zu entrichten.

Details zu Bearbeitungs- und Bürgschaftsentgelt regelt die Entgeltregelung in Anlage 2 zur Bürgschaftsrichtlinie Landwirtschaft.

Beantragung über die Hausbanken; diese stellt den Antrag auf Bürgschaftsübernahme bei der

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Werderstraße 74 b
19055 Schwerin

Bürgschaftszweck

Das Land übernimmt Bürgschaften, um im Interesse des Landes volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tierartgerechten und multifunktionalen Landwirtschaft zu ermöglichen.

Gegenstand der Bürgschaft

Bürgschaftsübernahme zur Absicherung von neuen Umlaufmittelfinanzierungen und Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter (außer Bodenkäufe)

Bürgschaftsempfänger

  • landwirtschaftliche Unternehmen, die den KMU Anforderungen entsprechen und ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben
  • Beschränkung des Viehbesatzes auf max. 2 GV/ha

Art und Umfang der Bürgschaft

  • Ausfallbürgschaften mit anteiligem Risiko des Kreditgebers von mindestens 20 % des Kreditausfalls
  • die Zinssätze verbürgter Darlehen dürfen die aktuellen Konditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank nach dem risikogerechten Zinssystem nicht überschreiten
  • Laufzeit der Bürgschaften für Umlaufmittelfinanzierungen 6 - 8 Jahre, für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter 12 Jahre