Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich - Änderungen mitteilen
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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. 07:00 - 19:00 Uhr
Di. 07:00 - 19:00 Uhr
Mi. 07:00 - 19:00 Uhr
Do. 07:00 - 19:00 Uhr
Fr. 07:00 - 19:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Keine Angabe
Aufzug vorhanden:
Keine Angabe
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Erforderliche Unterlagen
- Änderungsformular
- Nur bei einer Minderung:
- Nachweis über die Minderung von Kraftfahrzeugen, Hotel-/Gästezimmer und/oder Ferienwohnungen.
Voraussetzungen
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber von Betriebsstätten, von nicht privat genutzten Kraftfahrzeugen, welche auf Sie zugelassen sind, Inhaber von Hotel-/Gästezimmern oder von vermieteten Ferienwohnungen.
- Es existiert bereits ein Rundfunkbeitragskonto.
Verfahrensablauf
Sie können beitragsrelevante Erhöhungen schriftlich per Post oder telefonisch dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitteilen. Beitragsrelevante Minderungen müssen Sie schriftlich per Post mit Nachweisen melden.
Schriftlich per Post:
- Sie öffnen das PDF-Änderungsformular, füllen es aus, drucken es aus und unterschreiben es.
- Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice.
- Bei beitragsrelevante Minderungen fügen Sie zusätzlich die entsprechenden Nachweise bei.
Telefonisch:
- Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Als Unternehmen, Institution, Selbständiger oder Freiberufler zahlen Sie den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl der beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen.
Die Änderung der Anzahl der Kraftfahrzeuge, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen teilen Sie bitte über das Änderungsformular mit. Änderungsmitteilungen zu der Anzahl der Beschäftigten oder der gewählten Zählweise müssen einmal jährlich bis zum 31. März eines Jahres erfolgen.