Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung zum Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen beantragen

Für das Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen benötigen Sie eine Waldfahrgenehmigung.

Zuständige Stelle anhand von Geo-Koordinaten ermitteln

Wählen Sie einen Punkt auf der Karte aus oder verwenden Sie die Ortssuche, um die passenden zuständigen Stellen zu ermitteln.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Verwaltungsgebühr

60,00 EUR
- je Kraftfahrzeug; Reisekosten sind mit der Gebühr nicht abgegolten

Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.