Hauptwohnung abmelden

Ausgewähltes Gebiet: Hagenow-Land

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden. Nicht abmelden müssen Sie sich dagegen, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Hagenow-Land
Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Bahnhofstraße 25
19230 Hagenow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03883 6107-0
Fax: 03883 6107-35

Mitarbeiter

Frau Antje Germer
Telefon: 03883 6107-33
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiterin
Herr Peter Linow
Telefon: 03883 6107-18
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiter
Frau Doreen Zieger
Telefon: 03883 6107-17
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiterin
Herr Yannick Sommer
Telefon: 03883 6107-13
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiter
Frau Marie Rathke
Telefon: 03883 6107-15
Fax: 03883 6107-35
Position: Fachbereichsleitung
Frau Beate Wienecke
Telefon: 03883 6107-12
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Information zur Besucherregelung!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

für den Besucherverkehr im Bereich des Einwohnermeldeamtes, Gewerbeamtes und der Wohngeldstelle

gelten folgende Regelungen:

Eine Terminvergabe ist erforderlich.

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Gegebenenfalls fordert die Meldebehörde vor allem die Vorlage von:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
  • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen)

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Für die Abmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Abmeldeschein ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Bei der Abgabe des Abmeldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Sie können den Abmeldeschein aber auch übersenden. Der Abmeldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich. Bei einigen Gemeinden steht Ihnen der Abmeldeschein auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Abmeldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, sollen einen Abmeldeschein gemeinsam verwenden.

Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Sie ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das heißt, dass Sie sich immer dann abmelden müssen, wenn Sie ins Ausland verziehen. Abmeldepflichtig sind Sie auch dann, wenn Sie eine Ihrer Wohnungen im Inland aufgeben (zum Beispiel eine Nebenwohnung), ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen.

Nicht abmelden müssen Sie sich dagegen, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, also aus einer Wohnung ausziehen und in eine neue Wohnung einziehen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Sie ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Abmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.