Ummeldung innerhalb der Gemeinde

Ausgewähltes Gebiet: Dummerstorf

Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Ihre zuständige Stelle

Gemeinde Dummerstorf

Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf

Zentraler Kontakt

Telefon: 038208 628-0
Fax: 038208 628-60

Mitarbeiter

Herr Axel Wiechmann
Telefon: 038208 628-0
Fax: 038208 62860
Position: Bürgermeister

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr , 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:

Termine nach Vereinbarung!

Parkplätze

1h mit Parkuhr
Anzahl: 20
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

1h mit Parkuhr
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Busverbindung
Bus: Linie 113

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
  • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).

Lassen Sie Ihren Personalausweis am besten gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Gemeinde aktualisieren.

Bei der Anmeldung der neuen Wohnung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Dummerstorf:

- Wohnungsgeberbescheinigung

- ggf. Geburtsurkunden

- Personalausweise, Reisepässe, ggf. Kinderreisepässe

Dies gilt auch, wenn Sie eine Nebenwohnung in unserer Gemeinde bezogen haben bzw. beziehen möchten. Hier sind ebenfalls sämtliche o. g. Unterlagen bei der Anmeldung Ihres Zweitwohnsitzes erforderlich.

Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

- Wohnungsgeberbescheinigung

- ggf. Geburtsurkunden

- Personalausweise, Reisepässe, ggf. Kinderreisepässe

Dies gilt auch, wenn Sie eine Nebenwohnung in unserer Gemeinde bezogen haben bzw. beziehen möchten. Hier sind ebenfalls sämtliche o. g. Unterlagen bei der Anmeldung Ihres Zweitwohnsitzes erforderlich.

Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Dummerstorf:

Anmeldungen und Ummeldungen sind grundsätzlich gebührenfrei.

Anmeldungen und Ummeldungen sind grundsätzlich gebührenfrei.

Für die Ummeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Dieser ist bei der Meldebehörde zu erhalten. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Bei einigen Gemeinde steht Ihnen der Meldeschein auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, sollen einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Dummerstorf:

Allgemeine Informationen

An- oder Ummeldungen können Sie während unserer Sprechzeiten persönlich vornehmen oder durch einen durch Sie bevollmächtigten Vertreter erledigen lassen. Eine Übermittlung Ihrer Unterlagen per Post ist nicht ausreichend.

Wenn Sie eine Wohnung innerhalb unserer Gemeinde beziehen möchten oder bereits bezogen haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb zwei Wochen nach Ihrem Einzug anzumelden.

An- oder Ummeldungen können Sie während unserer Sprechzeiten persönlich vornehmen oder durch einen durch Sie bevollmächtigten Vertreter erledigen lassen. Eine Übermittlung Ihrer Unterlagen per Post ist nicht ausreichend.

Wenn Sie eine Wohnung innerhalb unserer Gemeinde beziehen möchten oder bereits bezogen haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb zwei Wochen nach Ihrem Einzug anzumelden.



Bundesmeldegesetz (BMG)

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Dummerstorf:

  • § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) – An- und Abmeldung
  • § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) – Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
  • § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) – Mitwirkung der meldepflichtigen Person 
  • § 54 Bundesmeldegesetz (BMG) – Bußgeldvorschriften
  • § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) – An- und Abmeldung
  • § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) – Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
  • § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) – Mitwirkung der meldepflichtigen Person 
  • § 54 Bundesmeldegesetz (BMG) – Bußgeldvorschriften

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.