Ausstellung eines Leichenpasses
Bei der Überführung einer Leiche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist in der Regel kein Leichenpass erforderlich. Wird von dem Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll, ein Leichenpass verlangt, stellen die Gesundheitsämter diesen auf Antrag aus.
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Rostock - Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
18264
Güstrow, Barlachstadt
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Weitere Anschriften
Postanschrift
Postfach1455
18264
Güstrow, Barlachstadt
Adresse
Dammchaussee 30a
18209
Bad Doberan, Stadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Wenn der Sterbefall vom Standesamt noch nicht beurkundet wurde, ein Nachweis des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt wurde. Konnte der Sterbefall noch nicht beim Standesamt angezeigt werden, eine Genehmigung der Ordnungsbehörde des Sterbeortes
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft
(bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder wenn es sich bei der Leiche um eine unbekannte Person handelt)
Kosten
Die Gebühren für die Ausstellung eines Leichenpasses ergeben sich aus der
Verfahrensablauf
Ein mehrsprachiger Leichenpass muss grundsätzlich persönlich beim Gesundheitsamt beantragt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen damit beauftragen, den Leichenpass beim Gesundheitsamt zu beantragen.
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Bestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen und bei Überführungen ins Ausland die zweite Leichenschau vorgenommen wurde.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Bei der Überführung einer Leiche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist in der Regel kein Leichenpass erforderlich. Wird von dem Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll, ein Leichenpass verlangt, stellen die Gesundheitsämter diesen auf Antrag aus.
Bevor eine Leiche aus Mecklenburg-Vorpommern ins Ausland überführt werden darf, ist eine zweite (amtliche) Leichenschau erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen die Gesundheitsämter. Die Gesundheitsämter stellen auch den für die Überführung erforderlichen Leichenpass aus.
Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland sind auch die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.