Anmeldung in einer anderen Gemeinde
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Ihre zuständige Stelle
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Ortsämter Mitte, Ost, West, Nordwest 1 und Nordwest 2
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
In allen fünf Rostocker Ortsämtern sind Vorsprachen nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich. Online-Terminbuchungen sind hier möglich https://rathaus.rostock.de/OnlineTermine/select2?md=10.
Vor jeder Öffnungszeit werden zusätzliche Termine, sofern vorhanden, freigeschaltet.
Für die verschiedenen Leistungen kann unabhängig von der Meldeadresse grundsätzlich jedes Ortsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock genutzt werden.
Achtung:
Aus personellen Gründen muss das Ortsamt Nordwest 2 in Lütten Klein bis Ende August 2024 geschlossen bleiben. Bereits vergebene Termine finden im Ortsamt Nordwest 1 im Groß Kleiner Klenow Tor, Albrecht-Tischbein-Straße 48, statt.
Dringende Beantragungen von vorläufigen Personalausweisen und Reisepässen können in allen Ortsämtern zu den Sprechzeiten auch ohne Termin erfolgen.
Ab sofort auch telefonische Sprechzeiten der Ortsämter:
Ausschließlich montags 13:00 - 15:30 Uhr und mittwochs 09:00 - 15:30 Uhr stehen die Mitarbeitenden unter der Direktwahl 0381 381-7777 für Auskünfte und Beratung, Nachfragen und Terminreservierungen zur Verfügung. Dafür entfällt die Erreichbarkeit unter den bisher angegebenen unterschiedlichen Durchwahlnummern. Außerhalb dieser Zeiten befinden sie sich in persönlichen Kundengesprächen.
Online-Terminvereinbarung
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Keine Angabe
Aufzug vorhanden:
Keine Angabe
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin -
Behördlicher Datenschutz
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
- Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).
Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.
Bei der Anmeldung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Der Meldeschein liegt in Ihrer Meldebehörde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen und auf einem Abdruck der von Ihnen erhobenen Daten die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, sollen einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.