Anmeldung in einer anderen Gemeinde

Ausgewähltes Gebiet: Augustenhof

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Bergen auf Rügen
Gesellschaftliche Angelegenheiten

Markt 5/6
18528 Bergen auf Rügen

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3838 811-352
Fax: +49 3838 811-444
Die Faxnummer gilt für alle Mitarbeiter der Abteilung gesellschaftliche Angelegenheiten. Bitte geben Sie bei einen Fax daher stets den Namen des Mitarbeiters an. Danke

Mitarbeiter

Frau Stoll
Telefon: +49 3838 811-418
Position: Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
Frau Iding
Telefon: +49 3838 811-415
Position: Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
Frau Dagmar Hoyer
Telefon: +49 38304 824760
Fax: +49 38304 828167
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Dienstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.30 Uhr
Donnerstag:
13.30 bis 15.30 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 9
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Stadtverkehr Bergen
Bus: Linie 32 Haltestelle Markt

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
  • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).

Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.

Bei der Anmeldung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Der Meldeschein liegt in Ihrer Meldebehörde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen und auf einem Abdruck der von Ihnen erhobenen Daten die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, sollen einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.

Bundesmeldegesetz (BMG)