Anmeldung in einer anderen Gemeinde
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Ihre zuständige Stelle
Amt Bergen auf Rügen
Gesellschaftliche Angelegenheiten
Markt 5/6
18528
Bergen auf Rügen
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Dienstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.30 Uhr
Donnerstag:
13.30 bis 15.30 Uhr
Parkplätze
Anzahl: 9
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Anzahl: 3
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Stadtverkehr Bergen
Bus:
Linie 32 Haltestelle Markt
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
- Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).
Lassen Sie Ihre Ausweisdokumente am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnortes aktualisieren.
Bei der Anmeldung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Der Meldeschein liegt in Ihrer Meldebehörde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen und auf einem Abdruck der von Ihnen erhobenen Daten die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, sollen einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.