Freiwillige Feuerwehr: Unfallversicherungsschutz

Ausgewähltes Gebiet: Nord-Rügen

Jeder Aktive im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern ist über die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord versichert. Weiterhin werden mit allen geeigneten...

Ihre zuständige Stelle

Amt Nord-Rügen

Ernst-Thälmann-Str. 37
18551 Sagard

Zentraler Kontakt

Telefon: 038302 800-0
Fax: 038302 800145

Öffnungszeiten

Dienstag     

09.00 Uhr – 12.00 Uhr    13.00 Uhr – 17.30 Uhr

Donnerstag

09.00 Uhr – 12.00 Uhr    13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Ausnahmeregelung:

Nach vorheriger Terminabsprache besteht für alle Bürger die Möglichkeit, die entsprechende Fachabteilung auch außerhalb unserer Sprechzeiten zu konsultieren.

Parkplätze

Anzahl: 30
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Kosten der Versicherung bei der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord übernimmt die Gemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehr.

Jeder Aktive im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern ist über die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord versichert. Weiterhin werden mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet und für eine wirksame Erste Hilfe gesorgt.

§ 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII in Verbindung mit der „Landesverordnung zur Vereinigung der Feuerwehr-Unfallkasse Nord mit der Feuerwehr-Unfallkasse Hamburg zur Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord“ vom 20. Juni 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt M-V 2006, S. 477)