Ausweispflicht
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.
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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
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Anzahl: 1
Kostenfrei
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Keine Angabe
Barrierefreiheit
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Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
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Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
- der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.
Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.