Ausweispflicht

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Ludwigslust - Meldebehörde

Schloßstraße 41
19288 Ludwigslust, Stadt

Zentraler Kontakt

Fax: 03874 526-109

Mitarbeiter

Frau Menia Sulimma
Telefon: 03874 526-186
Fax: 03874 526-109
Position: Sachbearbeiterin
Frau Kristin Grunau
Telefon: 03874 526-185
Fax: 03874 526-109
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

  • Montag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
  • Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
  • Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
  • der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.