Ausweispflicht

Ausgewähltes Gebiet: Augusthof

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

Ihre zuständige Stelle

Amt Röbel-Müritz
Einwohnermeldeamt

Bahnhofstraße 20
17207 Röbel/Müritz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 039931 800
Fax: 039931 80111

Mitarbeiter

Herr Paul Frahm
Telefon: 039931 80256
Fax: 039931 80222
Position: Sachbearbeiter
Frau Cindy Müller
Telefon: 039931 80257
Fax: 039931 80111
Position: Sachbearbeiterin
Frau Andrea Hess
Telefon: 039931 80257
Fax: 039931 80222
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:30 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
  • der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.