Wohnberechtigungsschein beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Dummerstorf

Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Ihre zuständige Stelle

Gemeinde Dummerstorf

Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf

Zentraler Kontakt

Telefon: 038208 628-0
Fax: 038208 628-60

Mitarbeiter

Herr Axel Wiechmann
Telefon: 038208 628-0
Fax: 038208 62860
Position: Bürgermeister

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr , 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:

Termine nach Vereinbarung!

Parkplätze

1h mit Parkuhr
Anzahl: 20
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

1h mit Parkuhr
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Busverbindung
Bus: Linie 113

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Dummerstorf:

  • Antragsformular
  • Formular Einkommen für JEDES Haushaltsmitglied einzeln
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (falls vorhanden)
  • Nachweis über den Erhalt von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss (falls vorhanden)
  • Nachweis über zu zahlenden Unterhalt (falls vorhanden)
  • Antragsformular
  • Formular Einkommen für JEDES Haushaltsmitglied einzeln
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (falls vorhanden)
  • Nachweis über den Erhalt von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss (falls vorhanden)
  • Nachweis über zu zahlenden Unterhalt (falls vorhanden)

Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Einkommensgrenzenverordnung nicht übersteigt.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Dummerstorf:

Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Einkommensgrenzenverordnung nicht übersteigt.

Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Einkommensgrenzenverordnung nicht übersteigt.

Nach der Wohnungswesen-Kostenverordnung betragen die Gebühren über die Entscheidung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines 6,00 bis 12,00 Euro.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Dummerstorf:

Nach der Wohnungswesen-Kostenverordnung betragen die Gebühren über die Entscheidung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines 10,00 €.

Nach der Wohnungswesen-Kostenverordnung betragen die Gebühren über die Entscheidung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines 10,00 €.

Antragstellung bei der zuständigen Behörde gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und die Sätze 2 und 3

Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Dummerstorf:

Allgemeine Informationen

Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.

Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann.

Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.

Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.

Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann.

Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.



Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Dummerstorf:

  • § 27 Wohnraumförderungsgesetz - WoFG
  • Wohnungswesen-Kostenverordnung M-V - WWKostVO M-V
  • Einkommensgrenzenverordnung - EinkGrenzVO
  • Wohnungswesen-Zuständigkeitsverordnung M-V - WWZustVO M-V
  • § 27 Wohnraumförderungsgesetz - WoFG
  • Wohnungswesen-Kostenverordnung M-V - WWKostVO M-V
  • Einkommensgrenzenverordnung - EinkGrenzVO
  • Wohnungswesen-Zuständigkeitsverordnung M-V - WWZustVO M-V