Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
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Ihre zuständigen Stellen
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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
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Landeshauptstadt Schwerin - Team Abgaben
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Rechtsgrundlagen
- § 2a Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundeVO M-V)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:
Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Schwerin in der jeweils gültigen Fassung