Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten

Ausgewähltes Gebiet: Grimmen, Stadt

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Grimmen
02.04 - Personenstands-/Meldewesen

Markt 1
18507 Grimmen, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038326 47-0
Fax: 038326 47255

Mitarbeiter

Frau Ramona Voß
Telefon: +49 38326 47239
Fax: +49 38326 47255
Position: Sachbearbeiterin
Frau Heike Lux
Telefon: +49 38326 47238
Fax: +49 38326 479238
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 11:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Die Sozial- und Ordnungsverwaltung ist abweichend von diesen Öffnungszeiten auch am Montag geschlossen!
Sie können aber bei allen Mitarbeitern auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren - (03 83 26) 47-0; die Telefonzentrale hilft Ihnen gern weiter. Möchten Sie eine E-Mail senden, benutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse info@grimmen.de.
Der Administrator wird Ihre Nachricht unverzüglich an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

Parkplätze

Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 39
Kostenfrei

Parkplatz - Stralsunder Straße
Anzahl: 140
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Das Patenkind muss Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.

Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft ist bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung zu stellen. Die Kommunalverwaltung prüft im Zuge der Antragstellung die Lebensverhältnisse der Familie und leitet den Antrag an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter.

Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus. Diese wird den Eltern, zusammen mit dem Patengeschenk, von einem Repräsentanten Ihrer Gemeinde/Stadt ausgehändigt.

Der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten steht Ihnen auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes zur Verfügung.

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden.

Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen.

Sie hat in erster Linie symbolischen Charakter und ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die besondere fürsorgende Verpflichtung unseres Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Das Patenkind erhält eine Patenschaftsurkunde und als Patengeschenk eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 500 Euro.

Bei Mehrlingsgeburten wird die Ehrenpatenschaft für alle Kinder übernommen, die gemeinsam mit dem siebenten Kind zur Welt gekommen sind.

Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes zu stellen.