Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister

Ausgewähltes Gebiet: Dummerstorf

Geburten im Ausland von Deutschen, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern oder ausländischen Flüchtlingen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können auf Antrag nachträglich...

Ihre zuständige Stelle

Gemeinde Dummerstorf

Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf

Zentraler Kontakt

Telefon: 038208 628-0
Fax: 038208 628-60

Mitarbeiter

Herr Axel Wiechmann
Telefon: 038208 628-0
Fax: 038208 62860
Position: Bürgermeister

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr , 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:

Termine nach Vereinbarung!

Parkplätze

1h mit Parkuhr
Anzahl: 20
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

1h mit Parkuhr
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Busverbindung
Bus: Linie 113

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

In der Regel sind für die Eintragung ins deutsche Geburtenregister dieselben Unterlagen notwendig wie bei der Anzeige der Geburt.

Zusätzlich müssen die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

  • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung und gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
  • bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und ausländischen Flüchtlingen zusätzlich die Einbürgerungsurkunde beziehungsweise ein Nachweis des Sonderstatus
  • gegebenenfalls schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der Betroffene die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sein.

  • 90,00 bis 145,00 EUR
  • Geburtsurkunde, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister oder Internationale Geburtsurkunde je 15,00 EUR; bei gleichzeitiger Ausstellung für jedes weitere Exemplar 7,50 EUR

Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (z. B. für Apostillen, Dolmetscher).

Die Eintragung einer Geburt im Ausland ins deutsche Geburtenregister können folgende Personen beantragen:

  • die betroffene Person selbst
  • ihre Eltern
  • ihre Kinder
  • ihr Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner

Sind Antragsberechtigte aus wichtigen Gründen verhindert, können sie einen schriftlichen Antrag stellen oder einen Dritten dazu bevollmächtigen.

Geburten im Ausland von Deutschen, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern oder ausländischen Flüchtlingen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können auf Antrag nachträglich in das deutsche Geburtenregister eingetragen werden.

Eine Pflicht zur Nachbeurkundung von Geburten im Ausland besteht nicht. Als Nachweis der Geburt werden auch ausländische Geburtsurkunden anerkannt. Ein Eintrag ins deutsche Geburtenregister ist aber beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Geburtsurkunde benötigen.