Förderung der allgemeinen und politischen Weiterbildung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Boizenburg/Elbe, Stadt

Anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft können Landes-Förderungen für die Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Boizenburg/ Elbe

Kirchplatz 1
19258 Boizenburg/Elbe, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038847 626-0
Fax: 038847 626-27

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antragsberechtigt sind die nach § 6 Weiterbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen während mindestens 20 Wochen im Jahr,
  • Planung, Organisierung und Durchführung von mindestens 900 Unterrichtsstunden im Jahr,
  • mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung des einheitlichen Vordrucks mit Antragsbegründung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen. Der Vordruck ist über den unten stehenden Link erhältlich.

Der Antrag muss eine detaillierte Darstellung des Vorhabens, einen Finanzierungsplan, Erklärungen über bewilligte oder abgelehnte Förderungen durch andere Zuwendungsgeber, ggf. Kopien der Satzung, des Nachweises der Gemeinnützigkeit u. ä. Unterlagen enthalten.

Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Besteht die ausnahmsweise Notwendigkeit, vor Bewilligung der Zuwendung mit der Maßnahme zu beginnen, ist die Zustimmung der Bewilligungsbehörde einzuholen.

Anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft können Landes-Förderungen für die Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung beantragen, die insbesondere geeignet sind, zur Entwicklung einer Kultur des lebenslangen Lernens beizutragen.