Erstattung der Bildungsfreistellung für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Kätwin

Als Beschäftigungsstelle können Sie die Erstattung der Bildungsfreistellung eines Beschäftigten beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 204 - Förderung IV

Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Anne Lehmann
Position: Fachperson für Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • das Arbeitsverhältnis des Beschäftigten muss in Mecklenburg-Vorpommern seinen Schwerpunkt haben und seit mindestens sechs Monaten bestehen
  • die Weiterbildungsveranstaltung muss nach BfG M-V anerkannt sein
  • der Anspruch auf Bildungsfreistellung ist bei der Beschäftigungsstelle mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung geltend zu machen

Die Antragsstellung ist kostenlos.

  • Auswahl einer anerkannten Bildungsveranstaltung
  • Anmeldung bei der Bildungseinrichtung
  • Den Anspruch auf Bildungsfreistellung bei der Beschäftigungsstelle so früh wie möglich, in der Regel mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung, geltend machen
  • Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung
  • Vorlage der Teilnahmebestätigung bei der Beschäftigungsstelle spätestens eine Woche nach Beendigung der Veranstaltung
  • Der Antrag auf Erstattung ist von der Beschäftigungsstelle innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Wochen nach Beendigung der Veranstaltung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) auf amtlichem Vordruck zu stellen. Das Antragsformular ist über den unten stehenden Link erhältlich.

Bildungsfreistellung ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass es sich hierbei um eine Weiterbildungsveranstaltung handelt, die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern anerkannt wurde. Das Arbeitsentgelt wird, bei Vorliegen der Voraussetzungen, während der Teilnahme an der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung fortgezahlt. Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft und Verpflegung, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern stellt jährlich einen bestimmten Betrag zur Verfügung, den die Beschäftigungsstellen auf Antrag für die Fortzahlung der Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigten für den Zeitraum der Bildungsfreistellung erhalten. Der Antrag auf Erstattung ist von der Beschäftigungsstelle innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Wochen nach Beendigung der Weiterbildungsveranstaltung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung besteht unabhängig von einer etwaigen Erstattung des Arbeitsentgeltes an die Beschäftigungsstelle.

Der Antrag auf Erstattung ist von der Beschäftigungsstelle innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Wochen nach Beendigung der Veranstaltung bei der zuständigen Stelle zu stellen.