Informationspflichten für Erbringer von Dienstleistungen

Ausgewähltes Gebiet: Krakow am See

Jeder Dienstleister, dessen Dienstleistungen von der Dienstleistungsrichtlinie erfasst sind und der seine Dienstleistungen im Inland erbringen möchte, muss vor Abschluss...

Ihre zuständige Stelle

Amt Krakow am See

Markt 2
18292 Krakow am See, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038457 304-32
Fax: 038457 304-10

Mitarbeiter

Frau Stephanie Möller
Telefon: 038457 304-23
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Anne Fischer
Telefon: 038457 304-34
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Anne-Katrin Kapust
Telefon: 038457 304-57
Fax: 038457 304-60
Position: Sachbearbeiterin
Frau Annette Taron
Telefon: 038457 304-57
Fax: 038457 304-10
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Sabrina Fröhling
Telefon: 038457 304-25
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Sabrina Nehls
Telefon: 038457 304-17
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Ingrid Schwanke
Telefon: 038457 304-21
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Steffen Oesterreich
Telefon: 038457 304-30
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Mandy Stochaj
Telefon: 038457 304-26
Fax: 038457 304-10
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Odette Reinhardt
Telefon: 038457 304-22
Position: Sachbearbeiter/in
Funktion: Standesbeamtin; Stellv. Leiter/-in
Frau Arite Nowak
Telefon: 038457 304-14
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Jana Schmidt
Telefon: 038457 304-20
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Gudrun Odebrecht
Telefon: 038457 304-14
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Sven Hoffmann
Telefon: 038457 304-71
Fax: 038457 304-10
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Jens Rodenstein
Telefon: 038457 304-24
Mobiltelefon: 0162 6030194
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Doreen Ihde
Telefon: 038457 304-53
Fax: 038457 304-10
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Steffi Lucht
Telefon: 038457 304-29
Position: Fachbereichsleiter/-in
Funktion: 1. stellv. LVB
Frau Andrea Such
Telefon: 038457 304-31
Position: Sachbearbeiter/in
Herr Carsten Bast
Telefon: 038457 304-27
Position: Fachbereichsleiter/-in
Frau Ramona Lehsten
Telefon: 038457 304-33
Position: Sachbearbeiter/in
Funktion: Stellv. Leiterin
Frau Astrid Rohde
Telefon: 038457 304-19
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Andrea Wächtler
Telefon: 038457 304-53
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Andrea Ritter
Telefon: 038457 304-16
Position: Sachbearbeiter/in
Frau Dagmar Lehsten
Telefon: 038457 304-32
Fax: 038457 304-10
Position: Leitende Verwaltungsbeamtin
Herr Jacob Lerchenfeld
Telefon: 038457 304-24
Mobiltelefon: 0162 6030209
Position: Sachbearbeiter/in

Öffnungszeiten

Sprechzeiten in Krakow am See:

Montag geschlossen

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten in Lalendorf:

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag geschlossen

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Erfüllung der Vorgaben der Verordnung obliegt dem Dienstleister. Er trägt seine Kosten.

Jeder Dienstleister,

  • dessen Dienstleistungen von der Dienstleistungsrichtlinie erfasst sind und
  • der seine Dienstleistungen im Inland erbringen möchte,

muss vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schrifticher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung, bestimmte Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen. Die Informationspflichten nach der Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV) gehen teilweise weiter als die schon bestehenden Informationspflichten, z. B. nach der BGB-Informationspflichtenverordnung und der Preisangabenverordnung.

Die DL-InfoV unterscheidet primär zwischen Informationen, die der Dienstleistungserbringer stets von sich aus (§ 2) oder nur auf Anfrage (§ 3) zu erbringen hat. Die Paragraphen können wie eine Checkliste gelesen werden.

Die Informationen, die stets zur Verfügung zu stellen sind (§ 2), können nach Wahl des Dienstleistungserbringers, auf verschiedenen Wegen angeboten werden. Er kann die Informationen:

  1. dem Dienstleistungsempfänger von sich aus mitteilen,
  2. am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsschlusses so vorhalten, dass sie dem Dienstleistungsempfänger leicht zugänglich sind,
  3. dem Dienstleistungsempfänger über eine von ihm angegebene Adresse elektronisch leicht zugänglich machen oder
  4. in alle von ihm dem Dienstleistungsempfänger zur Verfügung gestellten ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung aufnehmen.

Bei den Pflichtangaben, die nach § 2 stets zur Verfügung zu stellen sind, handelt es sich um die folgenden Angaben:

  • Familienname, Vorname, bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform
  • die Anschrift der Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsfähige Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglicht, schnell und unmittelbar mit dem Dienstleister in Kontakt zu treten, d. h. Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer bzw. Anschrift der Niederlassung. Bei mehreren Niederlassungen ist im Zweifel die Hauptniederlassung anzugeben. Nicht ausreichend ist eine Postfachangabe. Des Weiteren sind Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme erforderlich (d. h. Telefonnummer und E-Mail Adresse oder Faxnummer).
  • sofern eine Registereintragung (insbesondere Handels- oder Vereinsregister) vorliegt, sind Angaben zum Register und Registernummer zu machen. Dies gilt auch für ausländische juristische Personen (z. B. Ltd.) mit Niederlassung in Deutschland.
  • bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit Name und Anschrift der zuständigen Behörde oder einheitlichen Stelle, z. B. Gewerbeamt Musterstadt, Industrie- und Handelskammer.
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes.
  • bei Ausübung eines reglementierten Berufs die gesetzliche Berufsbezeichnung und ggf. der Name der Kammer, des Berufsverbandes oder ähnlichen Einrichtung, der der Dienstleister angehört.
  • Angaben zur Berufshaftpflicht, Name und Anschrift des Versicherers und räumlicher Geltungsbereich der Versicherung.
  • bestehende Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen.
  • die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben.
  • sofern vorhanden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  • gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand.

Weitere Informationen müssen vom Dienstleister nur auf Anfrage oder im Rahmen ausführlicher Informationsunterlagen (z. B. Broschüren, Kataloge) zur Verfügung gestellt werden (§ 3), hierzu zählen insbesondere:

  • Bei reglementierten Berufen im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie: Verweis auf die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen und deren Fundstelle.
  • Angaben zu den vom Dienstleister ausgeübten multidisziplinären Tätigkeiten und den mit anderen Personen bestehenden beruflichen Gemeinschaften, die in direkter Verbindung zu der Dienstleistung stehen und, soweit erforderlich, zu den Maßnahmen, die der Dienstleister ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
  • Angaben über jeden Verhaltenskodex, dem sich der Dienstleister unterworfen hat (inklusive der Adresse, unter der diese elektronisch abgerufen werden können und die Sprachen, in denen diese vorliegen).
  • Informationen über außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren, denen sich der Dienstleister unterworfen hat sowie weitere Angaben hierzu, insbesondere zum Zugang zum Verfahren und zu näheren Informationen über seine Voraussetzungen.

Sofern Dienstleistungen für andere Unternehmen, Geschäftsleute oder Institutionen erbracht werden, sind gemäß § 4 Absatz 1 DL-InfoV folgende Angaben erforderlich:

  • der Preis für die Dienstleistung (sofern er bereits feststeht) oder
  • ein Kostenvoranschlag oder die Einzelheiten der Berechnung, mit deren Hilfe der Leistungsempfänger den Preis leicht selbst ermitteln kann.