Informationspflichten für Erbringer von Dienstleistungen

Ausgewähltes Gebiet: Woldegk

Jeder Dienstleister, dessen Dienstleistungen von der Dienstleistungsrichtlinie erfasst sind und der seine Dienstleistungen im Inland erbringen möchte, muss vor Abschluss...

Ihre zuständige Stelle

Amt Woldegk

Karl-Liebknecht-Platz 1
17348 Woldegk, Windmühlenstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03963 2565-0
Fax: 03963 2565-65

Mitarbeiter

Frau Anke Otto-Knauft
Telefon: 03963 256521
Position: Sachbearbeiterin
Frau Pape
Telefon: 03963 256519
Herr Alf Reuter
Telefon: 03963 256522
Position: Sachbearbeiter
Frau Nadine Moritz-Deutschländer
Telefon: 03963 256532
Position: Sachbearbeiterin
Funktion: Standesbeamtin
Herr Wallitt
Telefon: 03963 256526
Frau Bärbel Friese
Telefon: 03963 256537
Position: Sachbearbeiterin
Frau Karola Kroll
Telefon: 03963 2565036
Position: Sachbearbeiterin
Frau Ruthenberg
Telefon: 03963 256520
Frau Veronika Ramp
Telefon: 03963 256516
Position: Sachbearbeiterin
Frau Riesner
Telefon: 03963 256550
Herr Balzer
Telefon: 03963 256518
Position: Leiter Bauamt
Frau Kerstin Lütge
Telefon: 03963 256552
Position: Sachbearbeiterin
Frau Gunhild Wosny
Telefon: 03963 256528
Position: Sachbearbeiterin
Herr Dirk Nebe
Telefon: 03963 256517
Herr Sven Reimann
Telefon: 03963 256512
Position: Leitender Verwaltungsbeamter

Öffnungszeiten


Montag: geschlossen
Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag: geschlossen
außerhalb: der Öffungszeiten nach Vereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

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Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Erfüllung der Vorgaben der Verordnung obliegt dem Dienstleister. Er trägt seine Kosten.

Jeder Dienstleister,

  • dessen Dienstleistungen von der Dienstleistungsrichtlinie erfasst sind und
  • der seine Dienstleistungen im Inland erbringen möchte,

muss vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schrifticher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung, bestimmte Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen. Die Informationspflichten nach der Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV) gehen teilweise weiter als die schon bestehenden Informationspflichten, z. B. nach der BGB-Informationspflichtenverordnung und der Preisangabenverordnung.

Die DL-InfoV unterscheidet primär zwischen Informationen, die der Dienstleistungserbringer stets von sich aus (§ 2) oder nur auf Anfrage (§ 3) zu erbringen hat. Die Paragraphen können wie eine Checkliste gelesen werden.

Die Informationen, die stets zur Verfügung zu stellen sind (§ 2), können nach Wahl des Dienstleistungserbringers, auf verschiedenen Wegen angeboten werden. Er kann die Informationen:

  1. dem Dienstleistungsempfänger von sich aus mitteilen,
  2. am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsschlusses so vorhalten, dass sie dem Dienstleistungsempfänger leicht zugänglich sind,
  3. dem Dienstleistungsempfänger über eine von ihm angegebene Adresse elektronisch leicht zugänglich machen oder
  4. in alle von ihm dem Dienstleistungsempfänger zur Verfügung gestellten ausführlichen Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung aufnehmen.

Bei den Pflichtangaben, die nach § 2 stets zur Verfügung zu stellen sind, handelt es sich um die folgenden Angaben:

  • Familienname, Vorname, bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform
  • die Anschrift der Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsfähige Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglicht, schnell und unmittelbar mit dem Dienstleister in Kontakt zu treten, d. h. Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer bzw. Anschrift der Niederlassung. Bei mehreren Niederlassungen ist im Zweifel die Hauptniederlassung anzugeben. Nicht ausreichend ist eine Postfachangabe. Des Weiteren sind Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme erforderlich (d. h. Telefonnummer und E-Mail Adresse oder Faxnummer).
  • sofern eine Registereintragung (insbesondere Handels- oder Vereinsregister) vorliegt, sind Angaben zum Register und Registernummer zu machen. Dies gilt auch für ausländische juristische Personen (z. B. Ltd.) mit Niederlassung in Deutschland.
  • bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit Name und Anschrift der zuständigen Behörde oder einheitlichen Stelle, z. B. Gewerbeamt Musterstadt, Industrie- und Handelskammer.
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes.
  • bei Ausübung eines reglementierten Berufs die gesetzliche Berufsbezeichnung und ggf. der Name der Kammer, des Berufsverbandes oder ähnlichen Einrichtung, der der Dienstleister angehört.
  • Angaben zur Berufshaftpflicht, Name und Anschrift des Versicherers und räumlicher Geltungsbereich der Versicherung.
  • bestehende Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen.
  • die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben.
  • sofern vorhanden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  • gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand.

Weitere Informationen müssen vom Dienstleister nur auf Anfrage oder im Rahmen ausführlicher Informationsunterlagen (z. B. Broschüren, Kataloge) zur Verfügung gestellt werden (§ 3), hierzu zählen insbesondere:

  • Bei reglementierten Berufen im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie: Verweis auf die einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen und deren Fundstelle.
  • Angaben zu den vom Dienstleister ausgeübten multidisziplinären Tätigkeiten und den mit anderen Personen bestehenden beruflichen Gemeinschaften, die in direkter Verbindung zu der Dienstleistung stehen und, soweit erforderlich, zu den Maßnahmen, die der Dienstleister ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
  • Angaben über jeden Verhaltenskodex, dem sich der Dienstleister unterworfen hat (inklusive der Adresse, unter der diese elektronisch abgerufen werden können und die Sprachen, in denen diese vorliegen).
  • Informationen über außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren, denen sich der Dienstleister unterworfen hat sowie weitere Angaben hierzu, insbesondere zum Zugang zum Verfahren und zu näheren Informationen über seine Voraussetzungen.

Sofern Dienstleistungen für andere Unternehmen, Geschäftsleute oder Institutionen erbracht werden, sind gemäß § 4 Absatz 1 DL-InfoV folgende Angaben erforderlich:

  • der Preis für die Dienstleistung (sofern er bereits feststeht) oder
  • ein Kostenvoranschlag oder die Einzelheiten der Berechnung, mit deren Hilfe der Leistungsempfänger den Preis leicht selbst ermitteln kann.