Infektionsschutz Beratung

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Wer berufsmäßig Tätigkeiten am Menschen durchführt, bei denen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können, muss die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene beachten....

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Hygiene/ Infektionsschutz

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Frau Gerit Hübner
Telefon: +49 385 545-2850
Mobiltelefon: +49 385 545-2829
Position: Ärztin; Fachgruppenleiterin
Herr Thomas Kaiser
Telefon: +49 385 545-2831
Position: Sachbearbeiter

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wer berufsmäßig Tätigkeiten am Menschen durchführt, bei denen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können, muss die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene beachten. Betroffen sind insbesondere Maßnahmen der Heilkunde einschließlich der Akupunktur, der Physiotherapie, der Kosmetik, der Mani- und Pediküre und der Haar- und Bartpflege sowie das Ohrlochstechen, Piercen und Tätowieren.

Zu den allgemein anerkannten Regeln der Hygiene gehören:

  • regelmäßiges Händewaschen
  • Arbeitsmittel wie Scheren, Messer, Kämme und Bürsten müssen regelmäßig gereinigt und bei Bedarf, insbesondere nach Verletzungen und wenn aus den Wunden Blut oder Serum ausgetreten ist, auch desinfiziert und gegebenenfalls auch sterilisiert werden.

Bei Eingriffen, die eine Verletzung der Haut vorsehen, müssen unmittelbar vorher die Hände und die zu behandelnde Hautfläche desinfiziert werden.

Die Arbeitsmittel für Tätowierungen und Piercings, die eine Verletzung der Haut beinhalten, müssen steril sein. Sie müssen ebenso wie Manikür- und Pedikürgeräte, Rasiermesser, wenn diese wieder verwendet werden sollen, nach jedem Gebrauch desinfiziert, gereinigt und sterilisiert werden.

Darüber hinaus dürfen Sie als Friseur keine Kunden behandeln, die mit Kopfläusen befallen sind.

Zur Desinfektion der Hände und von Geräten dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die auf den entsprechenden Listen des Robert Koch-Instituts aufgeführt sind. Die Sterilisation von Instrumenten und Geräten ist mittels Dampf oder Heißluft durchzuführen, dabei ist der jeweilige Stand der Technik zu beachten. Die Sterilisatoren sind mindestens halbjährlich sowie nach Reparaturen zu überprüfen.