Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Am Schwarzen Busch

Sie müssen eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie Tiere, Zuchtmaterial, tierische Erzeugnisse oder Lebensmittel bestimmter Kategorien ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland verbringen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Lebensmittelüberwachung

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 3040-0
Fax: 03841 3040-6599

Mitarbeiter

Frau Dr. C. Hanebeck
Telefon: +49 3841 3040-3920
Fax: +49 3841 3040-83920
Funktion: Fachgebietsleitung Lebensmittelüberwachung, Amtstierärztin
Frau K. Kempke
Telefon: +49 3841 3040-3901
Fax: +49 3841 3040-83901
Funktion: Vorzimmerdienst/Sekretariat
Frau K. Gehrke
Telefon: +49 3841 3040-3902
Fax: +49 3841 3040-83902
Funktion: Sachbearbeiterin Haushalt
Frau T. Maukel
Telefon: +49 3841 3040-3921
Fax: +49 3841 3040-83921
Funktion: Amtstierärztin
Herr Dr. P. Aldinger
Telefon: +49 3841 3040-3900
Fax: +49 3841 3040-83900
Funktion: Fachdienstleiter und Amtstierarzt

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Alle Anträge können formlos schriftlich, per Fax oder Email gestellt werden. Falls Bescheinigungen nach vorgegebenen Mustern beigefügt werden müssen, kann der Amtstierarzt Auskunft darüber geben.

  • Sie müssen mindestens volljährig sein.
  • Ihr Antrag muss vor dem beabsichtigen Handel gestellt werden.
  • Ihr Antrag auf Erlaubnis des beabsichtigten Handels beziehungsweise auf Ausstellung einer Veterinärbescheinigung muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
  • Sie müssen bereits als Betrieb bei der zuständigen Behörde registriert oder zugelassen sein.
  • Sie müssen bereits als Betrieb in Traces NT angelegt sein. Dies kann in Einzelfällen durch die zuständige Behörde vorgenommen werden.
  • Die zuständige Behörde kann weitere Auflagen/ Dokumente von Ihnen fordern.

Das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung ist kostenpflichtig. Dies trifft auch auf das Ausstellen einer Veterinärbescheinigung oder Gesundheitsbescheinigung zu. 

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Die Gebühren betragen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Veterinärverwaltungskostenverordnung EUR 10,00 bis EUR 1.500,00.

Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen, bevor Sie eine Erlaubnis beantragen. 

Bitte beachten Sie, dass fast alle Einfuhren aus Drittländern bei Erstberührung mit einem EU-Mitgliedsstaat über eine Veterinärgrenzkontrollstelle erfolgen müssen.

Für die Einfuhr, Durchfuhr, Ausfuhr und für das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren, Zuchtmaterial, tierischen Erzeugnissen, Lebensmitteln bestimmter Kategorien sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, benötigen Sie eine Genehmigung, die Ihnen auf Antrag erteilt werden kann. Je nach Kategorie der Ware beziehungsweise der Tierart kann statt einer Genehmigung auch eine Veterinärbescheinigung oder eine Gesundheitsbescheinigung ausreichen. 

Eine Genehmigung oder ein Ausstellen einer Veterinärbescheinigung darf nicht erteilt/ausgestellt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.

Erzeugnisse und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die nicht den in Deutschland geltenden Gesetzen entsprechen, außer

  • Lebensmittel, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, für Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen bestimmt sind,
  • Lebensmittelmuster und -proben in geringen Mengen

dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Deren Durchfuhr bedarf zollamtlicher Überwachung.

Eine Genehmigung beziehungsweise eine Bescheinigung benötigen Sie unabhängig davon, ob Sie für die Ware beziehungsweise das Tier Geld erhalten oder nicht. Dies gilt auch, wenn die Ware oder das Tier in Ihrem Eigentum verbleibt und Sie vorübergehend oder dauerhaft über eine Staatsgrenze reisen.

Bei der Antragstellung selber sind keine Fristen zu beachten, wichtig ist nur, dass dies vor dem beabsichtigen Handel erfolgt. 

Bei der Abwicklung des Handels, z.B. eines Tiertransports mit Nutzvieh, können amtliche Benachrichtigungspflichten der Partnerveterinärbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten und/oder weitere Auflagen auftreten, über die der Amtstierarzt Auskunft gibt.

Bei der Einfuhr von Tieren oder Waren ist eine Vorabinformation der Veterinärgrenzkontrollstelle verpflichtend, z.T. erfolgt dies automatisch über die Datenbank Traces NT. 

Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen.