Anerkennung einer Berufsausübungsgesellschaft beantragen
Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft stellen. Die zuständige Steuerberaterkammer prüft anhand...
Ihre zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern
Ostseeallee 40
18107
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist
- eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung und
- ein Identifikationsdokument; alternativ Reisepass mit Meldebestätigung
beizufügen.
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer nach der Höhe der Bearbeitungsgebühr.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu betreiben, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft stellen. Die zuständige Steuerberaterkammer prüft anhand des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, ob der Nachweis der verantwortlichen Führung der Gesellschaft durch Steuerberater erbracht ist und ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft gegeben sind.