Lebensmittelbetriebe registrieren lassen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Falkenhagen

Wenn Sie als Lebensmittelbetrieb/ -unternehmen, Tätigkeiten ausführen die Produktion, die Verarbeitung und den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei Ihrer kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt / Lebensmittelüberwachung

Gartenstraße 17
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-5811
Fax: +49 395 57087-64390

Mitarbeiter

Franziska Schepull
Telefon: +49 39557087453 2
Fax: 0395 5708764390
Michael Klein
Telefon: +49 39557087452 9
Fax: 0395 5708764390
Thomas Grabowski
Telefon: +49 39557087226 9
Fax: 0395 5708764390
German Wesenauer
Telefon: +49 39557087318 4
Fax: 0395 5708764390
Falk Richter
Telefon: +49 39557087227 7
Fax: 0395 5708764390
Birte Evers
Telefon: +49 39557087227 5
Fax: 0395 5708764390
Thomas Holtz-Goldberg
Telefon: +49 39557087581 4
Fax: 0395 5708764390
Diana Tischer
Telefon: +49 39557087317 9
Fax: 0395 5708764390
Guntram Wagner
Telefon: +49 39557087227 0
Fax: 0395 5708764390
Maik Falke
Telefon: +49 39557087583 8
Olaf Bredemeier
Telefon: +49 39557087582 2
Fax: 0395 5708764390
Kathrin Kischel
Telefon: +49 39557087453 6
Fax: 0395 5708764390
Martina Schliwa
Telefon: +49 39557087452 8
Fax: 0395 5708764390
Jeannette Düring
Telefon: +49 39557087227 6
Fax: 0395 5708764390
Kerstin Kaufmann
Telefon: +49 39557087581 7
Fax: 0395 5708764390
Nils Hagen
Telefon: +49 39557087581 6
Fax: 0395 5708764390
Manuela Rückert
Telefon: +49 39557087318 2
Fax: 0395 5708764390
Doreen Kosch
Telefon: +49 39557087581 2
Fax: 0395 5708764390
Silke Kasdorf
Telefon: +49 39557087452 7
Fax: 0395 5708764390
Petra Gabrisch
Telefon: +49 39557087227 1
Fax: 0395 5708764390
Kurt Spietz
Telefon: +49 39557087581 3
Fax: 0395 5708764390

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Gegebenenfalls Formular oder formlos
  • Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
  • je Betriebsstätte muss separat angegeben werden: die Rechtsform, die Bezeichnung und die die Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
  • je Betriebsstätte muss separat zudem angegeben werden: die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart

​​​​​​Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt. Dazu zählen:

  • Gaststätten,
  • handwerkliche und industrielle Hersteller
  • landwirtschaftliche Betriebe und Winzer
  • Betriebe, die Lebensmittel nur am Rande im Sortiment führen, wie zum Beispiel Tankstellen, Apotheken, Drogerien und Fitnessstudios
  • Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die Tafeln
  • Betriebe, die eine reine Maklertätigkeit ausüben
  • Schulen, Kindergärten, Altenheime, Vereinsheime, die regelmäßig Lebensmittel abgeben (Mensa, Kantine)
  • Unternehmer, die Lebensmittel im Internet anbieten. Dabei ist es egal, ob sie die Lebensmittel
    • auf der eigenen Homepage,
    • über andere Anbieter oder
    • auf Marktplätzen wie beispielsweise eBay oder Amazon anbieten.

Ihr Betrieb ist noch nicht bei der zuständigen Behörde erfasst oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.

  • Nutzen Sie das gegebenenfalls zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
  • In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
  • Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
  • Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.

Die Registrierung sollte grundsätzlich schriftlich erfolgen. Ggf. sind zur Verfügung stehende Formulare zu nutzen und an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde zu senden. Informationen über das auszufüllende Dokument bzw. zu erbringende Angaben können bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde eingeholt werden.

Lebensmittelbetriebe sind nach Recht der Europäischen Union verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu melden. Dies gilt für jede von Ihnen geführte oder betriebene Einrichtung. Es spielt keine Rolle, ob es sich um die Verarbeitung, Produktion oder den Vertrieb von Lebensmitteln handelt. Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. und unabhängig davon, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.

Die Registrierung erfolgt bei den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Landratsämter, der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte oder der Bezirke.

Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:

  • Apotheken/Drogerien, die im Sortiment Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel führen
  • Aufsteller von Lebensmittelautomaten
  • Bäckereien
  • Cafés
  • Eisdielen
  • Erzeuger von Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • Fischerei-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbetriebe
  • Gaststätten
  • Großhändler, Transporteure, Importeure und Exporteure von Lebensmitteln
  • Imbisse
  • Kioske
  • Konditoreien
  • Küchen und Kantinen (auch alle Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung)
  • landwirtschaftliche Betriebe zur Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren
  • Lebensmittel-Makler (zum Beispiel per Internet)
  • Milchbars
  • Milchbe- und Milchverarbeitungsbetriebe
  • Mini-Märkte
  • mobiler Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsfahrzeuge
  • Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide, Kräuter
  • Tafeln
  • Tankstellen mit Lebensmittelverkauf
  • Transporteure von Lebensmitteln
  • Veranstaltungen mit Verpflegung
  • Partyservice und Catering

Nach EU-Recht muss jeder Lebensmittelunternehmer seinen Betrieb bzw. alle seiner Kontrolle unterstehenden Betriebsstätten zur Registrierung bei der örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde melden. Der Pflicht unterliegen Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Herstellung, Verarbeitung und des Handels. Neben landwirtschaftlichen Betrieben (Primärproduktion) gehören auch Gaststätten, Gemeinschaftsküchen, Imbisseinrichtungen etc. dazu. Auch Betriebe, die Lebensmittel nur am Rande im Sortiment führen, wie z.B. Tankstellen, Apotheken, Drogerien und Fitnessstudios sind registrierungspflichtig.
Der Begriff Primärproduktion umfasst die Erzeugung, die Aufzucht und den Anbau von Pflanzen und Tieren, welche zur Verwendung als Lebensmittel oder Futtermittel bestimmt sind. Dazu gehören u.a. auch das Ernten sowie das Melken und die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere vor dem Schlachten.
Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind. Registrierungspflichtig sind somit auch Unternehmen, die Lebensmittel unentgeltlich abgeben (z. B. Tafelläden) oder die eine reine Maklertätigkeit ausüben.
Darüber hinaus sind die Lebensmittelunternehmer verpflichtet, alle wichtigen Veränderungen wie z. B. Änderungen der Anschrift, der Bezeichnung oder Adresse von Betriebsstätten, der Tätigkeiten, der Betriebsart, des Produktsortiments sowie Betriebsschließungen der zuständigen Behörde anzuzeigen.

  • Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
  • Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.