Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes z...
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Lindenallee 61
18437
Stralsund, Hansestadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528
Bergen auf Rügen, Stadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Versender- oder Empfängermitgliedstaat,
- Angaben über die Person des Überlassers und des Erwerbers oder des Verbringers,
- Angaben über die Waffen oder über die Munition,
- Angaben zur Lieferanschrift,
- Angaben über die Art und Weise der Verbringung.
Ob weitere Unterlagen mitzubringen sind, ist vorher mit der zuständigen Stelle zu klären.
Bitte beachten Sie, dass die Waffenbehörde die entsprechende Verbringungserlaubnis nur erteilen kann, wenn die zuständige Behörde des Empfängerstaates vorher zugestimmt hat, also von dieser eine Einfuhrerlaubnis erteilt wurde.
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
- geben Sie bitte so exakte Angaben wie möglich wieder
- Versender/Empfänger: Privatperson oder Waffenhändler, Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, vollständige Anschrift, ggf. Name u. Sitz der Firma, Telefon- u. Faxnummer, Lieferanschrift
- Waffen/Munition: Art, Kategorie, Anzahl, Hersteller/Modell, Kaliber, ggf. sonstige Merkmale, CIP-Prüfzeichen, Seriennummer
- Beförderer: Spediteur, Versanddatum, geschätzes Ankunftsdatum
- Personalausweis/Reisepass des Versenders/Empfängers (ggf. in Kopie)
Voraussetzungen
- Der Empfänger ist zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt.
- Der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten ist gewährleistet.
- Sollen Schusswaffen oder Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbracht werden, wird die Erlaubnis als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.
- Ist der Bestimmungsort ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union, so ist zusätzlich dessen Zustimmung notwendig.
Kosten
Es fallen Gebühren in Höhe von 20,00 bis 120,00 Euro gemäß Kostenverordnung Innenministerium an.
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
Gemäß Abschnitt II Ziffer 19 bis 23 Waffenkostenverordnung (WaffKostV) werden Gebühren in Höhe von 10,23 Euro bzw. 63,91 Euro erhoben.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
Prüfung und Voraussetzungen nach Antragseingang, ggf. Abfrage weiterer Nachweise, falls erforderlich. Erteilung der Erlaubnis, sofern Voraussetzungen gegeben sind.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lassen oder selbst transportieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Rechtsgrundlagen
- § 29 Waffengesetz (WaffG)
- § 29 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
Anlage 1 Abschnitt 2 Ziffer 5 zum Waffengesetz (Verbringen von Wafen und Munition)
Fristen
Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.