Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung

Ausgewähltes Gebiet: Ahrendsee

Wenn Sie Schusswaffen oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes z...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung

Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03831 115
Fax: +49 3831 357-444001

Öffnungszeiten

Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Angaben zum Versender- oder Empfängermitgliedstaat,
  • Angaben über die Person des Überlassers und des Erwerbers oder des Verbringers,
  • Angaben über die Waffen oder über die Munition,
  • Angaben zur Lieferanschrift,
  • Angaben über die Art und Weise der Verbringung.

Ob weitere Unterlagen mitzubringen sind, ist vorher mit der zuständigen Stelle zu klären.

Bitte beachten Sie, dass die Waffenbehörde die entsprechende Verbringungserlaubnis nur erteilen kann, wenn die zuständige Behörde des Empfängerstaates vorher zugestimmt hat, also von dieser eine Einfuhrerlaubnis erteilt wurde.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

  • geben Sie bitte so exakte Angaben wie möglich wieder
    • Versender/Empfänger: Privatperson oder Waffenhändler, Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, vollständige Anschrift, ggf. Name u. Sitz der Firma, Telefon- u. Faxnummer, Lieferanschrift
    • Waffen/Munition: Art, Kategorie, Anzahl, Hersteller/Modell, Kaliber, ggf. sonstige Merkmale, CIP-Prüfzeichen, Seriennummer
    • Beförderer: Spediteur, Versanddatum, geschätzes Ankunftsdatum
  • Personalausweis/Reisepass des Versenders/Empfängers (ggf. in Kopie)
  • Der Empfänger ist zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt.
  • Der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten ist gewährleistet.
  • Sollen Schusswaffen oder Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbracht werden, wird die Erlaubnis als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.
  • Ist der Bestimmungsort ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union, so ist zusätzlich dessen Zustimmung notwendig.

Es fallen Gebühren in Höhe von 20,00 bis 120,00 Euro gemäß Kostenverordnung Innenministerium an.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Gemäß Abschnitt II Ziffer 19 bis 23 Waffenkostenverordnung (WaffKostV) werden Gebühren in Höhe von 10,23 Euro bzw. 63,91 Euro erhoben.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Prüfung und Voraussetzungen nach Antragseingang, ggf. Abfrage weiterer Nachweise, falls erforderlich. Erteilung der Erlaubnis, sofern Voraussetzungen gegeben sind.

Wenn Sie Schusswaffen oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lassen oder selbst transportieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Anlage 1 Abschnitt 2 Ziffer 5 zum Waffengesetz (Verbringen von Wafen und Munition)

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.