Allgemeine Anfrage zur angestrebten Tätigkeit stellen
Soweit noch kein elektronisches Verfahren vorliegt, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Koordinierungsstelle der Einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Wählen Sie eine der zuständigen Stellen aus der Karte aus.
Als Alternative zur Auswahl der zuständigen Stellen aus der Karte kann eine zuständige Stelle aus der Liste unterhalb der Karte ausgewählt werden.
Zur Auswahl aus der Liste
Ihre zuständigen Stellen
Die hier aufgeführten zuständigen Stellen werden anhand des Kartenausschnitts gefiltert. Ist keine zuständige Stelle im Kartenausschnitt sichtbar werden alle verfügbaren, zuständigen Stellen in der Liste aufgeführt.
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80 Amt für Wirtschaft und Tourismus
18439 Stralsund, Hansestadt
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Industrie- und Handelskammer zu Rostock
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Sie schildern in der allgemeinen Anfrage Ihr Anliegen. Die Koordinierungsstelle teilt Ihnen mit, wer für das Verfahren zuständig ist und wie das weitere Verfahren abläuft.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die von Ihnen angestrebte Tätigkeit/ Ihr Anliegen lässt sich zur Zeit noch nicht elektronisch weiter verfolgen. Deshalb können Sie eine allgemeine Anfrage stellen, die der Koordinierungsstelle der Einheitlichen Ansprechpartner zugeleitet wird und von dort aus beantwortet wird.
Diese Anfrage ist hier elektronisch möglich.
Es wird Ihnen mitgeteilt,
- welche Stellen für Ihr Anliegen zuständig sind,
- für welche Bereiche Sie die Unterstützung eines einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen können
- und ob spezielle Formulare vorliegen, die für Ihr Anliegen ausgefüllt werden müssen.
Diese Auskünfte sind für Sie kostenfrei.