Bescheinigung in Steuersachen beantragen
Die Bescheinigung in Steuersachen bescheinigt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse über das Zahlungs- und Abgabeverhalten des Antragstellers.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Boizenburg/ Elbe
Kirchplatz 1
19258
Boizenburg/Elbe, Stadt
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen existieren keine Formvorschriften.
Es wird für die Beantragung bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass) benötigt.
Voraussetzungen
Angabe
- des vollständigen Vor- und Nachnamens,
- der vollständigen Firmenbezeichnung,
- der vollständigen Anschrift.
Kosten
Es können gegebenenfalls Gebühren anfallen. Genauere Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle bescheinigt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse über das Zahlungs- und Abgabeverhalten des Antragstellers. Gesonderte, vom Antragsteller einzureichende Unterlagen sind für die „Bescheinigung in Steuersachen“ insoweit nicht erforderlich.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen die Bescheinigung per Post zu.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Bescheinigungen in Steuersachen können für zahlreiche, insbesondere gewerbliche Anlässe erforderlich sein. Die nachzuweisenden Angaben zu Ihren steuerlichen Verhältnissen dienen vor allem als Zuverlässigkeitserklärung, d. h. als Nachweis, dass Sie regelmäßig Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen.
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie vorhandene Steuerrückstände, Zahlungsweise und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht.
Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, der die vom Steuerpflichtigen begehrte Maßnahme treffen soll (z. B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, einer Güterkraftverkehrskonzession oder eines Auftrags).