Zahnarzt und Zahnärztin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
Sie möchten die staatliche zahnärztliche Prüfung absolvieren? Dann müssen Sie sich schriftlich anmelden. Näheres erfahren Sie hier.
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 310 - Landesprüfungsamt für Heilberufe
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. keine Sprechzeit
Di. 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr
Mi. keine Sprechzeit
Do. 09:00 – 12:00 Uhr
Fr. keine Sprechzeit
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Anne
Lehmann
Position:
Fachperson für Datenschutz
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
1. Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- ein Identitätsnachweis
- der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle
- das Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten
- die Bescheinigungen nach dem Muster der Anlage 5 oder eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 6 über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den nach Anlage 1 vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen, der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- das Zeugnis über den Pflegedienst
2. Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- ein Identitätsnachweis
- das Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten
- die Bescheinigungen nach dem Muster der Anlage 5 oder eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 7 über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den nach Anlage 2 vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen
- das Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
3. Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
- ein Identitätsnachweis
- das Studienbuch oder die Unterlagen, die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an die Stelle des Studienbuches treten
- die Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5 oder eine zusammenfassende Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 8 über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den nach Anlage 3 vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen und die erfolgreiche Teilnahme an Unterrichtsveranstaltungen an den in Anlage 4 genannten Fächern und Querschnittbereichen,
- der Nachweis nach dem Muster der Anlage 12 über den Erwerb der Sachkunde im Strahlenschutz für das Anwendungsgebiet Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels
- das Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung
- das Zeugnis über die Famulatur
Voraussetzungen
Damit Sie zur zahnärztlichen Prüfung zugelassen werden, müssen Sie dem Antrag die benötigten Nachweise beifügen.
Verfahrensablauf
Die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die zahnärztliche Ausbildung schließt eine Staatsprüfung ein. Diese ist in drei Abschnitte unterteilt. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.