Schulzeugnis: Ersatz beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Stadtmitte

Sie haben ein Schulzeugnis verloren? Dann können Sie die Ausstellung eines Ersatz-Schulzeugnisses beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sachgebiet Schulorganisation

Schillingallee 71
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 381 381-4031
Fax: +49 381 381-4090

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Hinweis:

Für Personen, die soziale Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, kann auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Nachweise die Gebühr für die Zweitausfertigung eines
Schul-, Facharbeiter-, Teilfacharbeiter- und Meisterzeugnisses sowie einer Schul- oder Lehrzeitbescheinigung auf die Hälfte ermäßigt werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Die Anträge können per Post, per Fax oder per E-Mail  im Schulverwaltungsamt gestellt werden.

Haben Sie ein Schulzeugnis verloren, können Sie sich nach Ausstellung des Schulzeugnisses an die zuständige Stelle wenden, um ein Ersatz des Schulzeugnisses zu beantragen. Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen.

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

0 - 45 Jahre
für Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen und Prüfungslisten der beruflichen Schulen (Schüler- und Nichtschülerprüfungen)

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

0 - 15 Jahre
für Schülerstammblätter, Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften (soweit es sich nicht um Abgangs- und Abschlusszeugnisse handelt), Klassenbücher, Notenbücher/Notenlisten, Nachweishefte, Akten über Schüler- und Nichtschülerprüfungen einschließlich der Prüfungsarbeiten

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

0 - 5 Jahre
für alle übrigen Dateien und Akten

Weitere Informationen

Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dateien und Akten geschlossen worden sind. Der Personenbezug aus schulischen Dateien und Akten wird entfernt, wenn dessen Speicherung für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.