Schulzeugnis: Ersatz beantragen
Sie haben ein Schulzeugnis verloren? Dann können Sie die Ausstellung eines Ersatz-Schulzeugnisses beantragen.
Ihre zuständige Stelle
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sachgebiet Schulorganisation
Schillingallee 71
18057
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin -
Behördlicher Datenschutz
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Kosten
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:
Hinweis:
Für Personen, die soziale Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, kann auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Nachweise die Gebühr für die Zweitausfertigung eines
Schul-, Facharbeiter-, Teilfacharbeiter- und Meisterzeugnisses sowie einer Schul- oder Lehrzeitbescheinigung auf die Hälfte ermäßigt werden.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:
Die Anträge können per Post, per Fax oder per E-Mail im Schulverwaltungsamt gestellt werden.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Haben Sie ein Schulzeugnis verloren, können Sie sich nach Ausstellung des Schulzeugnisses an die zuständige Stelle wenden, um ein Ersatz des Schulzeugnisses zu beantragen. Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen.
Rechtsgrundlagen
- § 70 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
- § 5 Schuldatenschutzverordnung Mecklenburg-Vorpommern (SchulDSVO M-V)
- Nummer 3.19 der Verwaltungsvorschrift "Die Zeugnisse der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, der Abendgymnasien und der Fachgymnasien"
- § 55 Absatz 4 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO
Weitere Informationen
Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dateien und Akten geschlossen worden sind. Der Personenbezug aus schulischen Dateien und Akten wird entfernt, wenn dessen Speicherung für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.