Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Güstrow

Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

Ihre zuständige Stelle

Barlachstadt Güstrow
Abteilung Bauverwaltung

Baustraße 33
18273 Güstrow, Barlachstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03843 769-431
Fax: 03843 769-560

Mitarbeiter

Frau Angela Harder
Telefon: 03843 769-404
Position: Sachbearbeiterin
Funktion: Mitglied des Personalrates
Frau Carmen Marquardt
Telefon: 03843 769-408
Position: Sachbearbeiterin
Herr Jörg Waitschies
Telefon: 03843 769-406
Position: Sachbearbeiter
Herr Detlef Wenzek
Telefon: 03843 769-400
Position: Abteilungsleiter
Herr Nils Persson
Telefon: 03843 769-407
Position: Sachbearbeiter
Herr Dieter Winkler
Telefon: 03843 769-403
Position: Sachbearbeiter

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Hinweis:
zusätzliche Termine nach Vereinbarung

Parkplätze

Parkdeck Baustraße
Anzahl:
Kostenpflichtig

Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6
Kostenpflichtig

Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Bahnhof Güstrow
Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde

Haltestelle Markt
Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Sie wollen einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen, stark zurückschneiden oder auf den Stock setzen.
  • Der Baum oder das Gehölz ist durch eine kommunale Baumschutzsatzung geschützt.
  • Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Nach Antragstellung erfolgt gegebenenfalls eine vor Ort Besichtigung.
  • Sie erhalten in der Regel anschließend eine Ausnahmegenehmigung.

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Güstrow, Barlachstadt:

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Ausnahmegenehmigung erfolgen.