Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Annenhof

Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

Ihre zuständige Stelle

Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Sie wollen einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen, stark zurückschneiden oder auf den Stock setzen.
  • Der Baum oder das Gehölz ist durch eine kommunale Baumschutzsatzung geschützt.
  • Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
  • Nach Antragstellung erfolgt gegebenenfalls eine vor Ort Besichtigung.
  • Sie erhalten in der Regel anschließend eine Ausnahmegenehmigung.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Link zum online-Fällantrag: https://geoport-lk-mse.de/baumfaellantrag/

Diese Fachanwendung wurde gemeinsam mit dem Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern, der Firma GDI Service Rostock und der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises MSE erarbeitet. Sie beinhaltet ein digitales Formular zur Beantragung von Baumfällungen, das von privaten Personen, Firmen, Wohnungsverwaltungen usw. genutzt werden kann. Die Formularanwendung ist im Geoportal eingebunden und so konzipiert worden, dass bei der Antragstellung auch auf ein Luftbild zugegriffen und der Standort des Baumes ausgewählt werden kann. Ist ein Antrag gestellt, arbeitet die Verwaltung damit digital weiter.

Wird bei der Bearbeitung festgestellt, dass über den jeweiligen Antrag nicht auf der Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes M-V sondern einer gemeindlichen Baumschutzsatzung zu entscheiden ist, erhält das jeweilige Amt bzw. die Stadt eine elektronische Nachricht von der Naturschutzbehörde des Landkreises. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, bekommt der Antragsteller je nach Zuständigkeit eine Entscheidung entweder vom Landkreis oder von der Stadt bzw. vom Amt.

Welche Vorteile bietet die online-Nutzung?

Für Antragsteller ist es einfacher einen Antrag zu stellen, alle notwendigen Angaben werden im Formular abgefragt. Sie erhalten gleich bei Antragstellung eine Information über den jeweiligen Ansprechpartner in der Verwaltung, eventuelle Nachfragen, Terminabstimmungen usw. können gegenseitig unkompliziert erfolgen. Die Naturschutzbehörde wird sich unabhängig davon weiterhin vor einer Entscheidung vor Ort den Baum ansehen.

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

In der Regel ist in der Fällgenehmigung die Pflicht enthalten, wieder einen oder ggf. mehrere Bäume einheimischer Arten neu zu pflanzen. Eine Liste möglicher Baumarten (PDF) finden Sie unter https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/output/download.php?fid=2761.1277.1.

Bei der Auswahl der Baumart sind die jeweiligen Standortbedingungen zu berücksichtigen.

Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Ausnahmegenehmigung erfolgen.