Ihre zuständige Stelle
Oberlandesgericht Rostock
Rechtsreferendariat, juristischer Vorbereitungsdienst
Wallstraße 3
18055
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Formulare
Eine Bewerbung ist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars schriftlich oder elektronisch über das Verwaltungsportal möglich.
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Erforderliche Unterlagen
Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses oder eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung oder der Ersten juristischen Staatsprüfung
- ein tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild in Passbildgröße
- eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder eines gleichwertigen Identitätsnachweises
- eine Klärung darüber, ob gegen die den Antrag stellende Person wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder ob eine Disziplinarmaßnahme verhängt wurde
- eine Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse
- ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) oder eine Erklärung darüber, dass dieses beantragt wurde
- gegebenenfalls eine Kopie der Bescheinigung über einen Dienst nach § 22 Absatz 3 des Juristenausbildungsgesetzes und
- gegebenenfalls Nachweise zum Vorliegen eines Härtefalls nach § 22 Absatz 2 Nummer 2 des Juristenausbildungsgesetzes in Verbindung mit § 7 der Kapazitätsverordnung des juristischen Vorbereitungsdienstes.
Im Falle der angestrebten Ableistung im Beamtenverhältnis auf Widerruf sind außerdem beizufügen:
- eine beglaubigte Abschrift der eigenen Geburtsurkunde, gegebenenfalls eine Heiratsurkunde oder der Urkunde über eine eingetragene Lebenspartnerschaft sowie gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder und
- im Zweifelsfällen auf besondere Anforderung ein Staatsangehörigkeitsausweis.
Hinweis:
Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses bei der zuständigen Behörde bedarf es zunächst einer schriftlichen Aufforderung, die bestätigt, dass die Voraussetzungen über die Erteilung vorliegen. Diese erhalten Sie unaufgefordert nach Eingang Ihres Zulassungsantrags. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an das Oberlandesgericht übermittelt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist das Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung oder der Ersten juristischen Prüfung.
Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind auf Antrag in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen. Andere Bewerber können auf Antrag in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden.
Der Vorbereitungsdienst wird im Regelfall im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet. Wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht erfüllt oder den Vorbereitungsdienst nicht in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf ableisten will, leistet den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ab.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Einstellungen erfolgen zum 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres. Die Abschlussfrist beträgt vier Wochen vor dem jeweiligen Termin. Am Auswahlverfahren kann nur teilnehmen, wer die Erste juristische Prüfung bestanden und vollständige Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vorbehaltlos einreicht.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung. Soweit noch über das Führungszeugnis hinausgehende Unterlagen vorzulegen sind, werden Sie hierauf hingewiesen. Bei der Auswahl werden nur solche Umstände berücksichtigt, die mit der Bewerbung dargelegt und nachgewiesen sind.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Der juristische Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern dauert grundsätzlich zwei Jahre und endet mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung.
Es gibt zwei Einstellungstermine pro Jahr: 1. Juni und 1. Dezember. Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein Oberlandesgericht, welches für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst und die Ausbildung zuständig ist. Die Zuweisung erfolgt in einen der vier Landgerichtsbezirke: Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund. In Ihrer Bewerbung können Sie einen Ortswunsch angeben.
Die Zweite juristische Staatsprüfung wird entsprechend den Einstellungsterminen zwei Mal im Jahr durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Fristen
Einstellungen erfolgen zum 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres. Die Ausschlussfrist beträgt vier Wochen vor dem jeweiligen Termin. Am Auswahlverfahren kann nur teilnehmen, wer die Erste juristische Prüfung bestanden und vollständige Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vorbehaltlos einreicht.