Zweite juristische Staatsprüfung: Zulassung zur Notenverbesserung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Rehse

Wenn Sie die Zweite juristische Staatsprüfung zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholen wollen, müssen Sie eine Zulassung für die Wiederholung beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Abteilung LJPA - Landesjustizprüfungsamt

Puschkinstraße 19-21
19055 Schwerin, Landeshauptstadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Formlose Antragstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

Sie müssen:

  • die Zweite juristische Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern bei erstmaliger Ablegung bestanden haben
  • den Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Ablegen der mündlichen Prüfung stellen (Ausschlussfrist) 
  • den Vorschuss nach Aufforderung durch das Landesjustizprüfungsamt fristgerecht einzahlen.

Sie können den Antrag auf Zulassung zur Wiederholung der Zweiten juristischen Staatsprüfung zum Zwecke der Notenverbesserung sowohl schriftlich als auch elektronisch stellen.

Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, werden die Voraussetzungen (Antrag, Antragsfrist, erstmalige Ablegung) im Landesjustizprüfungsamt geprüft. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, werden Sie nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist zur Zahlung des Vorschusses in Höhe von 450,00 EUR aufgefordert. In der Regel erfolgt die Zahlungsaufforderung erst, wenn die regulären Prüflinge vom Oberlandesgericht vorgestellt wurden. Die Zulassung hängt von einer fristgerechten Zahlung des Vorschusses ab. Anschließend werden Sie zur Wiederholungsprüfung zum Zwecke der Notenverbesserung zugelassen und zur schriftlichen Prüfung geladen. 

Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, werden Sie unverzüglich darüber informiert.

Nach Zulassung zum Notenverbesserungsverfahren können Sie jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Landesjustizprüfungsamt auf die Durchführung verzichten. Wenn Sie im Verbesserungsversuch eine höhere Punktzahl in der Gesamtnote erreichen, wird Ihnen hierüber ein Zeugnis ausgestellt. Der erste Prüfungsversuch gilt in diesem Fall als nicht unternommen. Andernfalls bleibt die Note des ersten Prüfungsversuches bestehen. 

Wenn Sie die Zweite juristische Staatsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern bei erstmaligem Ablegen bestanden haben, können Sie die Prüfung zur Verbesserung der Gesamtnote einmal wiederholen. Sie können einmalig einen möglichen Wechsel für Ihren Schwerpunktbereich gleichzeitig mit dem Antrag anfragen. Die Prüfung müssen Sie in dem nächsterreichbaren Prüfungstermin vollständig wiederholen. Eine Anrechnung früherer Prüfungsleistungen findet nicht statt.

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden

0 - 2 Monate
nach Ablegen der mündlichen Prüfung. Maßgebend für die Einhaltung der Antragsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs des Antrages bei der zuständigen Stelle.