Staatliche Pflichtfachprüfung der Ersten juristischen Prüfung: Zulassung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Graal-Müritz

Hier finden Sie nähere Informationen zur Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung der Ersten juristischen Prüfung.

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Abteilung LJPA - Landesjustizprüfungsamt

Puschkinstraße 19-21
19055 Schwerin, Landeshauptstadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Studienverlaufsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigungen über die gesamte Studienzeit
  • Bescheinigungen über die Ableistung der praktischen Studienzeit
  • Nachweis über die Fremdsprachenausbildung
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach (zum Beispiel Zwischenprüfungszeugnis, Notenspiegel)
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen
  • Schwerpunktbereich (optional)
  • Nachweise für unberücksichtigte Semester (optional)

Um zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Absolvieren eines ordnungsgemäßen rechtswissenschaftlichen Studiums, Mindeststudienzeit 2 Jahre
  • Einschreibung an der Universität Greifswald in mindestens zwei der Prüfung vorausgehenden Semestern
  • Teilnahme an der praktischen Studienzeit von mindestens drei Monaten
  • Nachweis der Fremdsprachenkompetenz
  • erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen

Es ist möglich, sich anderweitige Studienleistungen unter den Voraussetzungen des § 6 Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung anerkennen zu lassen.

Für die Anmeldung fallen keine Kosten an.

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständige Stelle zu stellen. Die weiteren Unterlagen sind im Original oder einfacher Kopie beizufügen. Bei einer elektronischen Antragstellung können Sie die Unterlagen hochladen.

Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, werden die Voraussetzungen von der zuständige Stellen geprüft.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, werden Sie nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen und zur schriftlichen Prüfung geladen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht oder ist der Antrag unvollständig, werden Sie unverzüglich darüber informiert.

Die zweigeteilte Erste juristische Prüfung besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung durch die zuständige Stelle und der an der Universität abzulegenden universitären Schwerpunktbereichsprüfung.

  • Die staatliche Pflichtfachprüfung zählt 70 Prozent der Gesamtnote. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
  • Die Schwerpunktbereichsprüfung zählt 30 Prozent der Gesamtnote.

Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen entscheiden.

Wenn Sie beide Prüfungen erfolgreich absolviert haben, stellt Ihnen die zuständige Stelle ein Zeugnis über die Erste juristische Prüfung aus.

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden

jährlich bis zum 01.07.
W-Termin Schriftliche Prüfung: Oktober Mündliche Prüfung: Februar/März

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden

jährlich bis zum 15.01.
S-Termin Schriftliche Prüfung: April Mündliche Prüfung: September

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

10 Jahre