Immobiliardarlehensvermittlung: zur Sachkundeprüfung anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Graal-Müritz

Um Immobiliardarlehen an Verbraucher vermitteln zu dürfen, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der IHK.

Ihre zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer zu Rostock

Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Weitere Anschriften

Adresse

Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 0381 3380
Fax: 0381 338617

Öffnungszeiten

Montag 07:00 - 18:00 Uhr

Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:00 - 15:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Frau Martina Pfordte
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung der IHK zu Rostock
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.

Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle

  1. die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,
  2. die Datenschutzerklärung sowie
  3. ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.

Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.

Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung.

Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Frau Martina Pfordte
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung der IHK zu Rostock
Kontakt

- Anmeldeformular bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer
- Ggf. Nachweis, um von der praktischen Prüfung befreit zu werden. Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.
- Bei Wiederholung des praktischen Prüfungsteils ist der Nachweis über das Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils erforderlich.

- Um sich zu der Prüfung anzumelden, müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sein.
- Für eine Befreiung vom praktischen Teil der Prüfung müssen Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Versicherungsvermittler verfügen oder zumindest bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe  abgelegt haben.

Die IHK erhebt Gebühren nach dem jeweiligen örtlichen Gebührentarif. Die Gebühren variieren danach, ob nur ein Teil der Prüfung oder die gesamte (sog. Vollprüfung) abgelegt werden muss.

Für diese Sachkundeprüfung melden Sie sich bei einer Industrie- und Handelskammer Ihrer Wahl entweder mit dem Anmeldeformular oder über das Online-Portal an.
- In der Anmeldung wählen Sie einen Prüfungstermin aus und geben an, ob Sie eine Vollprüfung absolvieren möchten, von dem praktischen Prüfungsteil befreit werden können oder nur die praktische Prüfung als Wiederholungsprüfung ablegen möchten.
- Wenn die Anmeldung vollständig und fristgerecht eingegangen ist und noch freie Plätze vorhanden sind, erhalten Sie von der Industrie- und Handelskammer eine Einladung zu der Prüfung mit weiteren Informationen sowie einen Gebührenbescheid.
- Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, können Sie die praktische Prüfung ablegen.
- Wenn Sie den schriftlichen und den praktischen Prüfungsteil bestanden haben, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung.
- Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie einen Bescheid über das Nichtbestehen, in dem auf die Möglichkeit der Wiederholung hingewiesen wird.

Mit dem Sachkundenachweis können Sie die Erlaubnis für Ihr Gewerbe als Immobiliardarlehensvermittler beantragen.

Um Ihr Gewerbe als Immobiliardarlehensvermittler beantragen zu können, müssen Sie Ihre Sachkunde nachweisen. Hierfür können Sie eine Sachkundeprüfung ablegen.
Wenn Sie die Sachkundeprüfung ablegen möchten, müssen Sie sich zunächst bei einer Industrie- und Handelskammer zu einem bestimmten Prüfungstermin anmelden.
Die Prüfung wird in der Regel an acht bundeseinheitlichen Terminen angeboten. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.


Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich zu beachtender Verbraucherrechte und in Bezug auf bestimmte Fachbegriffe.
Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.
Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zu der Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich jedoch intensiv inhaltlich vorbereiten.
Sie können vom praktischen Teil befreit werden, wenn Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Versicherungsvermittler verfügen oder zumindest bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe abgelegt haben.


Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil der Prüfung jeweils mit „bestanden“ bewertet worden sind.


Nach Bestehen der Prüfung stellt die Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung darüber aus. Wurde die Prüfung nicht bestanden, erhalten Sie darüber einen Bescheid, in dem auf die Wiederholungsmöglichkeit hingewiesen wird.

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

1 Jahr

Weitere Informationen

Die Anmeldefrist zur Sachkundeprüfung wird von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer festgelegt.