Restabfälle: Abholung anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Niendorf

Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Industriestraße 5
19205 Gadebusch, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Industriestraße 5
19205 Gadebusch, Stadt

Mitarbeiter

Mitarbeitende Person
Telefon: +49 3886 2113311
Fax: +49 3886 2113340

Öffnungszeiten

Montag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:09:00 – 12:00 Uhr

Parkplätze

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Gadebusch Industriestraße
Bus: Gadebusch Industriestraße

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Restabfälle sind zum Beispiel:

  • Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
  • Abfälle, die wegen ihrer Verun­reinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
  • die Abfallgebühren,
  • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
  • die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).

Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Insel Poel, Ostseebad: