Ihre zuständige Stelle
Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Amt für Umwelt- und Klimaschutz | Abteilung Abfallwirtschaft
Holbeinplatz 14
18069
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Hinweis: oder nach Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkplatz Schweriner Straße
Anzahl:
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
hinter dem Haus (Schweriner Straße)
Anzahl: 1
Kostenpflichtig
Verkehrsanbindung
Haltestelle "Holbeinplatz"
S-Bahn:
Haltestelle Holbeinplatz
Bus:
Haltestelle "Holbeinplatz"
Straßenbahn:
Haltestelle Holbeinplatz
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Büro der Oberbürgermeisterin -
Behördlicher Datenschutz
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Voraussetzungen
Restabfälle sind zum Beispiel:
- Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
- Abfälle, die wegen ihrer Verunreinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:
Bei benachbarten Grundstücken können auf gemeinschaftlichen Antrag beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz gemeinsame Abfallbehälter genutzt werden. Es ist ein verantwortlicher Gebührenschuldner zu benennen.
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:
gemäß Abfallgebührensatzung
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
- die Abfallgebühren,
- den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
- die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:
● An- bzw. Abmeldung oder Änderung (Behältergröße/ Anzahl, Leerungsturnus) mit Formular oder formlos mit Unterschrift an das Amt für Umwelt- und Klimaschutz - Gebührenstelle
● Aufstellen, Austausch, Abzug der Abfallbehälter, Umstellung Leerungsturnus
● Zusendung Gebührenbescheid
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:
Die Abfuhrtermine für anschlusspflichtige Abfallbehälter werden in einem individuellen elektronischen Abfuhrkalender auf der Homepage der Stadtentsorgung Rostock GmbH angezeigt. Unter Eingabe des Straßennamens und der Hausnummer wird der individuelle Abfallkalender erstellt. Die Daten können für unterschiedliche Zeitperioden angezeigt und ausgedruckt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 9 Absatz 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V)
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:
- Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)
- Anlage: Ausschlussliste der Abfallsatzung
- Anlage: Nicht abschließende Übersicht der auf den Recyclinghöfen der Stadt nach Maßgabe der Satzung angenommenen Abfälle
- Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS)
Fristen
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:
gemäß § 22 Abfallsatzung