Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen: Ersatz nach Verlustanzeige beantragen
Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhanden gekommen ist, kann bei der zuständigen Stelle eine neue beantragt werden.
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Dezernat Dez. 30 - Straßenverkehrszulassungsrecht
An der Jägerbäk 3
18069
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Angabe der Halterdaten (Name, Adresse)
- (soweit vorhanden) unser Aktenzeichen
- FIN und Kennzeichen des Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung beziehungsweise Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
- Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ersatz-Ausfertigung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung beziehungsweise nach § 76 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist das Bestehen einer gültigen Ausnahmegenehmigung. Auf Ihren Antrag und die Erklärung, dass die Urkunde verloren gegangen oder abhandengekommen ist, wird Ihnen eine Ersatz-Urkunde ausgefertigt.
Kosten
Nach § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr trägt der Antragsteller Aufwendungen für weitere Ausfertigungen, Abschriften und Auszüge, die auf seinen besonderen Antrag erteilt werden. Für die Berechnung der Schreibauslagen gilt Nummer 31000 des Kostenverzeichnisses zum Gerichts- und Notarkostengesetz.
Verfahrensablauf
- Sie können die Ausfertigung schriftlich beantragen.
- Der Antrag ist kurz zu begründen.
- Sofern der Antrag vollständig ist, prüft die zuständige Stelle Ihren Antrag, fordert gegebenenfalls Unterlagen nach und erteilt Ihnen bei positiver Prüfungsergebnis die Ersatz-Ausfertigung und erhebt die Auslagen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die durch Verwaltungsakt für ein Fahrzeug oder Fahrzeugkombination genehmigten Ausnahmen von den Bau- oder Betriebsvorschriften sind vom Fahrzeugführer durch eine Urkunde (Ausnahmegenehmigung) nachzuweisen. Die Urkunde ist bei der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen zur Prüfung zuständigen Person auszuhändigen. Ist die Ausnahmegenehmigung abhanden gekommen oder verloren gegangen, kann bei der zuständigen Stelle eine Ersatz-Ausfertigung der Urkunde beantragt werden.