Telekommunikationslinien: Zustimmung zur Verlegung oder Änderung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Altheide

Als Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim zuständigen Wegebaulastträger.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Ribnitz-Damgarten
60.100 Sachgebiet Planen und Bauen

Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03821 8934-001

Mitarbeiter

Frau Anke Bende
Telefon: 03821 8934-616
Position: Sachbearbeitung
Frau Michael Nickel
Telefon: +49 3821 8934-612
Position: Sachbearbeitung
Herr Jan Moldenhauer
Telefon: 03821 8934-614
Position: Sachbearbeitung
Frau Doreen Wilke
Telefon: 03821 8934-813
Position: Sachbearbeitung
Frau Anett Ahrens
Telefon: 03821 8934-617
Position: Sachbearbeitung
Herr Uwe Rahden
Telefon: +49 3821 8934-615
Position: Sachbearbeitung
Heiko Werth
Telefon: +49 3821 8934-610
Position: Sachbearbeitung
Herr Guido Keil
Telefon: 03821 8934-611
Position: Sachbearbeitung
Frau Jenny Harms
Telefon: 03821 8934-921
Position: Sachbearbeitung

Öffnungszeiten

Montag 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Am Markt
Anzahl: 20
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

  • Karte mit genauer Lage der Maßnahme
  • Genaue Beschreibung der Maßnahme (zum Beispiel die zu errichtenden Komponenten, Angaben zu Mengen, Massen und Verlegetiefe, Zeitpunkt der Umsetzung)
  • Wegerecht der Bundesnetzagentur (BNetzA)
  • bei Dienstleistern: zusätzlich Vollmacht
  • Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze.
  • Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien.
  • Ihnen wurde das Wegerecht von der Bundesnetzagentur übertragen.

Leitungsverlegungen in öffentlichen Verkehrswegen können Sie schriftlich oder online beantragen.
Der Prozess beginnt mit der Antragstellung durch Sie als Telekommunikationsunternehmen und endet mit dem Zustimmungsbescheid durch den Wegebaulastträger und dessen rechtswirksame Zustellung.

  • Bei der Antragstellung muss die Baumaßnahme eindeutig beschrieben werden. Dazu gehören zum Beispiel die genaue Lage, der vorgesehene Zeitraum, die Verlegeart, Material und Verlegtiefe.
  • Ein Nachweis über das vorliegende Wegerecht muss eingereicht werden und bei Dienstleistern zusätzlich die Vollmacht des Telekommunikationsunternehmens.
  • Der Wegebaulastträger prüft die Antragsunterlagen und stimmt diesen zu.
  • Der Wegebaulastträger hat die Möglichkeit, die Zustimmung mit Nebenbestimmungen zu versehen, die Sie bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigen müssen.
  • Die Zustimmung wird Ihnen innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung zugestellt.
  • Dieser Zeitraum kann sich bei erhöhter Schwierigkeit des Antrags um einen Monat verlängern. Darüber würden Sie informiert werden.
  • Sollten Sie nach drei Monaten keinen Zustimmungsbescheid erhalten haben, gilt ihr Antrag als genehmigt.

Wenn Sie Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes sind, benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim Wegebaulastträger. Mit der Zustimmung des Wegebaulastträgers können Sie gegebenenfalls weitere erforderliche Genehmigungen einholen.

Haben Sie alle Genehmigungen vorliegen, können Sie mit der Baumaßnahme grundsätzlich beginnen. Beachten Sie dabei gegebenenfalls mitgeteilte Auflagen, Nebenbestimmungen und vereinbarte Termine.

Grundsätzlich bietet Ihnen die Nutzung des Online-Dienstes „Breitband-Portal“ folgende Vorteile:

  • Übersichtliche Darstellung Ihrer eingereichten Anträge sowie Wiedervorlage-Funktion
  • Bereitstellung von standardisierten Formulierungen für Stellungnahmen und Auflagen
  • Direkte Kommunikationsmöglichkeit mit der zuständigen Behörde
  • Schnittstellen-Option für Integration in eigene Systemumgebung, Fachverfahren und GIS-Systeme
  • Frühzeitige Abstimmung zu Einschränkungen oder Grundsätzen (Verlege-Richtlinien), welche die zuständige Behörde bei der Umsetzung beachtet wissen möchte
  • Frühzeitige Kommunikation zwischen zuständiger Behörde und Telekommunikationsunternehmen (TKU) hinsichtlich möglichst zielführender Streckenplanung
  • Alle Bescheide und Unterlagen können in digitaler Form abgewickelt werden und sorgen somit für eine medienbruchfreie Bearbeitung. Dadurch verkürzen sich die Rücklaufzeiten, womit der Fokus auf der tatsächlichen und breitflächigen Umsetzung liegt.