Kommunale Sportförderung: Zuschuss für hauptberufliche Tätigkeit im Sport beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Rostock

Hauptberuflich in Sportvereinen tätige Personen können einen Zuschuss zu den Personalkosten erhalten.

Ihre zuständige Stelle

Leider konnte für die gesuchte Leistung keine zuständige Stelle ermittelt werden.

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

  • aktueller Arbeitsvertrag
  • Qualifikationsnachweise
  • Wochenarbeitspla

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

  • Der Verein ist nach § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt.
  • Der Verein ist gemäß § 52 Abs. 2 Abgabeordnung als gemeinnützig anerkannt.
  • Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock eingetragen.
  • Verein ist in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aktiv und ansässig.
  • Der Verein gehört dem Stadtsportbund Rostock an und ist Mitglied im Landessportbund M-V.
  • Anerkannte Spitzen- bzw. Dachverbände des Landes Mecklenburg-Vorpommerns und Deutschlands können weiterhin eine Förderung erhalten.
  • Sportvereine der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, für deren Betrieb keine geeignete Fläche zur Verfügung steht und die somit ihre Sportanlage außerhalb des Stadtgebietes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nutzen, werden den vorgenannten Sportvereinen gleichgestellt.
  • Der Verein muss mindestens 500 Mitglieder aufweisen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Es fallen keine Kosten an. 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

  • Eine Zuwendung für die hauptberufliche Tätigkeit im Sport können Sie nur online beantragen.
  • Der Antrag ist laut Sportförderrichtlinie bis zum 01.12. des Vorjahres für Zuwendungen im Folgejahr einzureichen.
  • Der Antrag muss vollständig sein. Das Nachreichen von Anträgen ist in Einzelfällen möglich.
  • Auf Verlangen der Bewilligungsbehörde sind die Angaben durch geeignete Unterlagen (z. B. Arbeitsbeschreibung, Jahresarbeitsplan, Jahresauswertung des Vorjahres usw.) zu belegen.
  • Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, wird Ihnen der Bescheid in der Regel bis 15.08. zugestellt.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Im Rahmen der eigenen Entscheidungsspielräume gewährt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf Antrag freiwillig nach Maßgabe der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock Zuwendungen zur Förderung von hauptberuflichen Tätigkeiten im Sport.

Die Gesamtfinanzierung des Arbeitsverhältnisses muss gesichert sein.

Die Höhe unterliegt dem jährlichen Vorbehalt der Haushaltsplanung.

Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendung je Einzelmaßnahme obliegt dem Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock besteht nicht. Es können ebenso keinerlei Verpflichtungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock daraus abgeleitet werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt: