Eichung für Taxen und Mietwagen beantragen
Wenn Sie das Taxameter Ihres Taxis oder den Wegstreckenzähler in Ihrem Mietwagen eichen lassen möchten, müssen Sie einen entsprechenden Eichantrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Ihre zuständige Stelle
Eichdirektion Nord
Am Güterbahnhof 23
18055
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
Augustastraße 30
17033
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Nachweis der Reifengröße)
Voraussetzungen
Geeicht werden können nur Taxen und Mietwagen, wenn sie den wesentlichen Anforderungen der Mess- und Eichverordnung entsprechen.
Kosten
Die für die Eichung von Taxen und Mietwagen erhobenen Gebühren werden bundeseinheitlich durch die Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung - MessEGebV) geregelt.
Verfahrensablauf
Als Verwender oder Verwenderin von Taxametern oder Wegstreckenzählern müssen Sie die Eichung Ihres Taxis oder Mietwagen schriftlich oder online beantragen. Anschließend vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Eichamt.
Sie sind als Verwender oder Verwenderin eines Messgeräts verpflichtet, das Taxi oder den Mietwagen von einem geeigneten Fahrer oder einer geeigneten Fahrerin zur Eichung vorstellen zu lassen. Die Fahrerin oder der Fahrer muss in der Lage sein, bei der Prüfung auf dem Rollenprüfstand das Einfahren in den Prüfstand, das Absenken sowie das Lenken des Taxis oder des Mietwagens während der gesamten Dauer der Eichung als Fahrerin oder Fahrer durchzuführen. Die Methode der messtechnischen Prüfung wird vom zuständigen Eichamt bestimmt.
Hält das Taxi oder der Mietwagen bei der eichtechnischen Prüfung die Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die Zulässigkeit der Verwendung im geschäftlichen Verkehr zum Ausdruck gebracht.
Sie erhalten nach erfolgreicher eichtechnischer Prüfung:
- Eichmarke, die auf das Messgerät geklebt wird
- Eichschein.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Damit der Fahrgast, dem durch das Taxameter oder den Wegstreckenzähler ermittelten Fahrpreis vertrauen kann, überprüft die zuständige Eichbehörde jährlich bei allen Taxen die korrekte Funktionsweise des Taxameters. Die Wegstreckenzähler in Mietwagen werden im zweijährigen Rhythmus überprüft. Dies ist durch die Eichpflicht dieser Geräte gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist eine Eichung eines Taxameters, Fahrpreisanzeigers oder Wegstreckenzählers stets erforderlich nach:
- erneuter Programmierung oder Wegimpulsanpassung eines eingebauten Gerätes oder
- Reparatur / Instandsetzung eines eingebauten, bereits konformitätsbewerteten beziehungsweise geeichten Messgerätes oder
- Austausch eines Messgerätes in Bestandstaxen beziehungsweise Mietwagen ohne Änderung der Fahrzeugnutzung (Taxi bleibt Taxi beziehungsweise Mietwagen bleibt Mietwagen).
Die Eichung erfolgt auf dem Rollenprüfstand oder auf der Messstrecke und kann über das ganze Jahr verteilt erfolgen. Sie müssen die Eichung beim zuständigen Eichamt beantragen. Zur Verlängerung der Eichfrist müssen Sie die Eichung mindestens zehn Wochen vor deren Ablauf beantragen und das Ihrerseits Erforderliche getan haben, hier das Fahrzeug zu den bekannten Öffnungszeiten beim Eichamt vorgestellt haben.
Sie sind als Verwender oder Verwenderin eines Messgeräts verpflichtet, das Taxi oder den Mietwagen von einem geeigneten Fahrer oder einer geeigneten Fahrerin zur Eichung vorstellen zu lassen. Der Fahrer oder die Fahrerin muss in der Lage sein, bei der Prüfung auf dem Rollenprüfstand das Einfahren in den Prüfstand, das Absenken sowie das Lenken des Taxis oder des Mietwagens während der gesamten Dauer der Eichung als Fahrer oder Fahrerin durchzuführen. Die Methode der messtechnischen Prüfung wird vom zuständigen Eichamt bestimmt.
Bei der Eichung beziehungsweise Konformitätsbewertung und Verwendung von Taxametern und Wegstreckenzählern ist es erforderlich, dass das Fahrzeug mit der zulässigen Bereifung ausgerüstet ist. Früher wurden die erlaubten Reifengrößen im Fahrzeugschein und im Fahrzeugbrief eingetragen. Diese wurden durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ersetzt.
Fristen
Zehn Wochen vor Ablauf der mit der Inbetriebnahme beginnenden Eichfrist (Eichgültigkeit Taxameter 1 Jahr, Wegstreckenzähler 2 Jahre) müssen Sie einen Eichantrag als Messgeräteverwender oder Messgeräteverwenderin (Taxen- bzw. Mietwagenunternehmen) bei einer Betriebsstelle (Eichamt) stellen.