Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Käselow

Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Herr T. Brose
Telefon: +49 3841 3040-3219
Fax: +49 3841 3040-83219
Funktion: Fachgebietsleitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau J. Kuhn
Telefon: +49 3841 3040-3201
Fax: +49 3841 3040-83201
Funktion: Vorzimmer Fachdienstleitung, Waffenaufbewahrungskontrollen, Koordination Rufbereitschaft
Frau L. Hahn
Telefon: +49 3841 3040-3215
Fax: +49 3841 3040-83215
Funktion: Sachbearbeiterin Fachaufsicht Ämter, Schornsteinfegerwesen und Prostitution
Frau B. Schmuhl
Telefon: +49 3841 3040-3212
Fax: +49 3841 3040-83212
Funktion: Sachbearbeiterin Waffenwesen
Frau M. Flottmann
Telefon: +49 3841 3040-3213
Fax: +49 3841 3040-83213
Funktion: Sachbearbeiterin Waffen- und Sprengstoffrecht, Schießstätten und Waffenhändler

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
  • Gegebenenfalls Nachweis des Bedürfnisses durch den Schießsportverein (nur bei Sportschützen mit grüner Waffenbesitzkarte (WBK)
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

Sie haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK).

Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).

Sind Sie Sportschütze und haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK), müssen Sie sich das Bedürfnis, dass Sie diese Waffe für die Ausübung Ihres Sports benötigen, von Ihrem anerkannten Schießsportverein bestätigen lassen.

Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

keine