Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Torgelow-Ferdinandshof

Das Wappen und das Logo einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises dürfen nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Torgelow-Ferdinandshof

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17358 Torgelow, Stadt

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Postfach1151
17351 Torgelow, Stadt

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Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.

kommunale Satzung