Flurstücksbildung durch Zerlegung anfragen
Wenn Sie Ihr Flurstück zerlegen möchten, können Sie die Zerlegung beantragen.
Ihre zuständige Stelle
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Thomas Harnisch
Platz der Freiheit 10
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dr.-Ing. Richard Boerner
17235 Neustrelitz, Residenzstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Ulrich Zeh
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise
17309 Pasewalk, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Sc. Kai Warnke
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Herbert Weinert
17109 Demmin, Hansestadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Gunnar Weinke
18273 Güstrow, Barlachstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Frank Wagner
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Sc. Tatjana Wagner
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Lothar Walther
17235 Neustrelitz, Residenzstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Stefan Ulbrich
17389 Anklam, Hansestadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jan-Christoph Unger
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Oliver Urban
19288 Ludwigslust, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Christopher Sohn
23970 Wismar, Hansestadt
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Mirjam Sperlich
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Torsten Sy
17039 Zirzow
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Hans-Georg Täger
17235 Neustrelitz, Residenzstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Seehase
17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M. Sc. Kerstin Siwek
23970 Wismar, Hansestadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Dirk Schönemann
18435 Stralsund, Hansestadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Sven Schubert
23936 Grevesmühlen, Stadt
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Kathi Schwarzkopp
17309 Jatznick
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Beatrice Pawel
19230 Hagenow, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Reiche
18190 Sanitz
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Mario Sankowsky
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Ulrike Schirm
19217 Rehna, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Wilfrid Panke
18565 Vitte
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Arno Mill
18528 Mölln-Medow
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M. Eng. Felix Möbius
18069 Lambrechtshagen
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Steffen Möbius
17139 Malchin, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jörg Neiseke
19055 Schwerin, Landeshauptstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Dirk Manthey
18146 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Gerd Meißner
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Torsten Meißner
19073 Wittenförden
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Lübcke
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Maahs
23968 Gramkow
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andreas Klug
18573 Rambin
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Krawutschke
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Rainer Lessner
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Änne Lorenz
18147 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Roland Hiltscher
19370 Parchim, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Hans-Gerd Jansen
19294 Neu Kaliß
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andre Jeske
17192 Klink
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Matthias Kahle
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Peter Hansch
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Gunther Herrmann
17192 Waren (Müritz), Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Eric Hiltscher
19370 Parchim, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Diethard Gajek
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Golnik
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Sc. Daniel Golnik
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Kai Grünhagen
23923 Schönberg, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Norbert Boerner
17207 Röbel/Müritz, Stadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) André Borutta
17034 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Natalia Brim
19075 Pampow
-
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Annett Frank
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders
17454 Zinnowitz, Ostseebad
-
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Bannuscher
19073 Wittenförden
-
Fachgebiet 41.10 - Vermessung
18437 Stralsund, Hansestadt
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Flurstücksbildung durch Zerlegung
- Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin ist (zum Beispiel Erwerber oder Erwerberin):
- formlose, nicht formgebundene Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers oder
- bei einer bevollmächtigen Person: formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung
- Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich kostenschuldende Person ist:
- formlose, nicht formgebundene Bestätigung zur Übernahme der Kosten
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag auf Zerlegung stellen, wenn Sie:
- Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin,
- eine erbbau- oder nutzungsberechtigte Person,
- eine Zustimmung vom obigen Personenkreis haben oder
- vom obigen Personenkreis bevollmächtigt
sind.
Kosten
- Die Gebühr ist abhängig von der Vermessungsfläche und dem Bodenwert.
- Die Mindestgebühr für die Zerlegung beträgt 1.899 Euro.
- Für die Fortführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) fallen zusätzliche Gebühren an. Diese beträgt 8% der Vermessungsgebühr für die Zerlegung.
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag auf Flurstücksbildung durch Zerlegung bei einer zuständigen Stelle ein (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde). Bei fehlenden Angaben oder Unklarheiten werden Sie kontaktiert. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Angaben ein.
Die zuständige Stelle wird eine Liegenschaftsvermessung durchführen, um die bestehenden Grenzen zu ermitteln und die gewünschten neuen Grenzen festzulegen. Die hierfür notwendigen örtlichen Vermessungsarbeiten werden Ihnen und weiteren Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten, deren Grundstücke oder bauliche Anlagen betreten werden müssen, angekündigt.
Anschließend lädt die zuständige Stelle Sie und weitere betroffene Rechtsinhaber zu einem Grenztermin ein, bei dem eine Anhörung stattfindet sowie die Grenzfeststellung und Abmarkung bekannt gegeben wird.
Wenn die Grenzfeststellung und Abmarkung bestandskräftig geworden sind, das heißt, die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, erstellt die zuständige Stelle die Vermessungsschrift. Auf Grundlage der Vermessungsschrift ändert die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) und informiert anschließend das zuständige Grundbuchamt über die erfolgte Zerlegung, so dass diese auch grundbuchrechtlich vollzogen wird (Teilung).
Sie erhalten einen Gebührenbescheid von der zuständigen Stelle. Darüber hinaus erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid von der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde für die erfolgte Übernahme ins ALKIS.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Teil Ihres Flurstückes abtrennen möchten, zum Beispiel um diesen Teil zu verkaufen, oder Sie haben sich mit einer grundstücksbesitzenden Person über den Kauf einer Teilfläche geeinigt, dann können Sie die dafür vorbereitend notwendige Zerlegung bei einer zuständigen Stelle (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde) beantragen.
Bei der Liegenschaftsvermessung wird der neue Grenzverlauf im Einvernehmen mit den beteiligten Grundstückseigentümern neu festgelegt. Der neue Grenzverlauf wird durch Abmarkung (in der Regel durch das Setzen von Grenzmarken) in der Örtlichkeit gekennzeichnet.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Flurstücksbildung auch durch eine sogenannte Sonderung erfolgen. Dabei wird der neue Grenzverlauf ohne örtliche Vermessungsarbeiten anhand der Nachweise des Liegenschaftskatasters festgelegt. Im Vergleich zur normalen Zerlegung ergibt sich dadurch eine geringere Gebühr. Allerdings muss die Kennzeichnung des neuen Grenzverlaufs in der Örtlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt kostenpflichtig nachgeholt werden.
Die zuständige Stelle erstellt eine Vermessungsschrift, in welcher die Veränderung im Liegenschaftskataster (zum Beispiel Lage, Größe und Beschreibung der Flurstücke) dokumentiert wird. Auf der Grundlage dieser Vermessungsschrift aktualisiert die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde das Liegenschaftskataster.
Rechtsgrundlagen
- §§ 5, 28, 31 Geoinformations- und Vermessungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (GeoVermG M-V)
- §§ 8, 12 Gesetz über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Mecklenburg-Vorpommern (BO-ÖbVI M-V)
- §§ 1, 4, 5 Vermessungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (VermKostVO M-V)