Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen
Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.
Ihre zuständige Stelle
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Amtsstraße 5
19089
Crivitz, Stadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.
Parkplätze
Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Pfandleiherlaubnis
- gegebenenfalls Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren
Voraussetzungen
Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht,
- ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, zum Beispiel wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
- wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.
Kosten
kostenfrei
Verfahrensablauf
Die Behörde entscheidet nach Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes über den Antrag.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.
Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.
Fristen
Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.