Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde
Putlitzer Straße 25
19370
Parchim, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
Heinrich-Hertz-Ring 2
19061
Schwerin, Landeshauptstadt
Postanschrift
PostfachPostfach 16 02 20
19092
Schwerin, Landeshauptstadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
Kontakt
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Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
-
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow
19230 Hagenow, StadtEntfernung zu Belsch: ca. 12 km
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust
19288 Ludwigslust, StadtEntfernung zu Belsch: ca. 19 km
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim
19370 Parchim, StadtEntfernung zu Belsch: ca. 44 km
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- gültiger Führerschein
- Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung
- gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
- gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
- Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
- Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
- Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.
Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.
Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.
Der FQN wird ausgestellt über den
- Erwerb der Grundqualifikation,
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
- Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)
Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.