Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Krenzlin

Ohnhänder (Ohnarmer) können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Personalausweis
  • Führerschein / Fahrerlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Ärztliches Attest
  • Vertretungsbefugnis

Vorliegen der körperlichen Einschränkungen.

Die Ausstellung ist gebührenfrei.

Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.

Ohnhänder (Ohnarmer) erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhaltverbot beziehungsweise auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung der Parkscheibe zu parken.

Widerspruchsfrist

4 Wochen

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

10 Jahre