Bibliotheksausweis: Verlust anzeigen
Melden Sie sofort einen verlorenen Bibliotheksausweis, damit er gesperrt werden kann.
Ihre zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche Bibliotheken als kommunale Einrichtungen sowie die Landesbibliothek.
- Wenn Sie den Verlust des Bibliotheksausweises für die Landesbibliothek melden möchten, klicken Sie auf "Weiter mit Landesbibliothek".
- Wenn Sie den Verlust des Bibliotheksausweises für eine kommunale Bibliothek melden möchten, klicken Sie auf "Weiter mit kommunaler Bibliothek".
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
Voraussetzungen
- Verlustmeldung eines Bibliotheksausweises
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:
- Melden Sie umgehend der Bibliothek den Verlust Ihres Bibliotheksausweises.
- Der Bibliotheksausweis wird sofort gesperrt beziehungsweise ungültig.
- Zahlen Sie die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises.
- Sie erhalten dann den Ersatzausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Hinweis: Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden. Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Teilen Sie den Verlust des Bibliotheksausweises Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.
Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt (zum Beispiel 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Fristen
- maximal 4 Tage